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Krank geschrieben: Das dürfen Arbeitnehmer tun - Lebensmittel einkaufen und spazieren gehen meist erlaubt

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Wiesbaden, 23. Oktober 2016 – Mit Grippe im Bett und der Kühlschrank ist leer – was nun? Wer krank geschrieben ist, weiß oft nicht, welche Aktivitäten erlaubt sind. Dabei gibt es eine einfache Regel. “Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald gesund wird”, sagt Axel Döhr, Arbeitsrechtler beim Infocenter der R+V Versicherung. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was die Genesung weder verzögert noch gefährdet.
Wer jedoch in grober Weise gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung. “Was ein Patient tun darf, hängt von der Krankheit und der individuellen Situation ab”, sagt R+V-Experte Döhr. Nicht jede Krankheit fesselt den Patienten ans Bett. Im Zweifelsfall rät Döhr, geplante Unternehmungen mit einem Arzt zu besprechen und sich diese schriftlich genehmigen zu lassen.

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