Wissenschaftler: Nur H14-Hepa-Luftfilter helfen wirklich – Von UV-Licht wird offiziell abgeraten – Investitionssicherheit: Hoteliers und Gastronomen benötigen dringend offizielle Richtlinien
München, 23. September 2020 – Luftreiniger mit H14-Hepa-Filter sind in Herbst und Winter gegenüber Lüften und anderen Techniken die mit Abstand sicherste Maßnahme ist, die Gesundheit zu schützen. Dies geht aus Untersuchungen von Professor Dr. Christian Kähler von der Universität der Bundeswehr München hervor. Denn: Aerosole tragen maßgeblich zur Verbreitung des Corona-Virus bei. Beim Sprechen, Niesen und Husten abgegeben, schweben diese als Trägerpartikel über Stunden im Raum. Die Universität der Bundeswehr München hat nun in Studien nachgewiesen, dass Luftreiniger mit H14-Hepa-Filter virenbelastete Aerosole nahezu vollständig beseitigen. Im Hinblick auf die kalte Jahreszeit bieten diese Luftreiniger damit die beste Lösung für Unternehmen, Gastronomie und Schulen, die Aerosolkonzentration in geschlossenen Räumen sicher unter ein infektiöses Niveau zu senken. Vor Anschaffung empfiehlt es sich deshalb, die angebotene Produktleistung genau zu prüfen: So werden u.a. handelsübliche Geruchsbeseitiger inzwischen als ‘Virenkiller’ oder ‘Entkeimungsgeräte’ deklariert. Ebenso ist auf das pro Stunde gereinigte Luftvolumen zu achten. Notwendig wird damit ein offizieller Kriterienkatalog zur Absicherung von Gesundheit und Investitionen.
Notwendig wird damit eine Vorgabe des Bundesministeriums für Gesundheit, um Schulen, aber auch Unternehmen und der Gastronomie, klare Kriterien für die Beschaffung von Luftreinigern zur Pandemie-Prävention an die Hand zu geben. Für den sicheren Schulbetrieb hat Prof. Dr. Christian Kähler jetzt mit seiner neuen Studie ebenfalls die dafür notwendige Basis vorgelegt. Die von Prof. Dr. Kähler vom Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik der Universität der Bundeswehr in München ausgeführten Studien belegen, dass Raumluftreiniger die Gefahr einer indirekten Infektion durch Aerosole wirksam reduzieren. Erforderlich dafür sind die Verwendung von automatisch dekontaminierenden H14-Hepa-Filtern und mindestens sechs erfolgte Luftwechsel pro Stunde. Gewährleistet ist so eine wirksame Aerosolverdünnung und -Abscheidung innerhalb kürzester Zeit. Geräte ohne diese Eigenschaften sind damit nicht zur Pandemie-Prävention geeignet.
Fachliche Erläuterung: H14-Hepa-Filter bieten eine 10-fach höhere Filterleistung als H13-Hepa-Filter, deren Filterleistung im Größenbereich von Bakterien zwar noch vergleichbar gut ist. Signifikante Unterschiede gibt es jedoch im sogenannten MPPS-Bereich (Most Penetrating Particle Size), also bei der Ausfilterung von Viren und Aerosolen. Hier rät die Projektgruppe Labortechnik (ELATEC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihrer Stellungnahme zum Thema “Einsatz von HEPA-Filtern in Raumlufttechnischen Anlagen (Beschluss 16/2010)” ausdrücklich: “Die Hepa-Filter sollten mindestens der Klasse H14 nach DIN EN 1822-1 entsprechen.”
Grundsätzlich abgeraten wird u.a. von der WHO von UV-Licht zur “Desinfektion”. Gleiches gilt laut Bundesamt für Strahlenschutz für UV-C-Bestrahlungsgeräte, deren Einsatz ohne Schutzkleidung zudem gesundheitsschädigend ist. Ebenso weist die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) in einer amtlicher Mitteilung darauf hin, dass Ionisation- oder Ozon-Entkeimungsgeräte die Virenbeseitigung unzuverlässig umsetzen und je nach Raum die Luftqualität sogar verschlechtern.
Fachliche Erläuterung: Die Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes im Bundesgesundheitsblatt 2015 – 58:1992 warnt ausdrücklich vor dem Einsatz von “Luftreinigern, die eine Entfernung oder chemische “Umwandlung” in harmlose Stoffe (Wasser, Kohlendioxid) von gasförmigen organischen Verbindungen, Geruchsstoffen und Bioaerosolen versprechen”, solange es keine standardisierten Prüfverfahren für diese sogenannten Entkeimungsgeräte gibt. Ebenso spricht sich die IRK ausdrücklich gegen den Einsatz von Geräten aus, die mittels “Luftsauerstoffaktivierung” oder “Ionisierung” die Luft zu reinigen versprechen. Der Einsatz derartiger Geräte, die zumeist als sogenannte Entkeimungsgeräte verkauft werden, kann bei einzelnen Verfahren zwar zu zeitlich begrenzten Reinigungsleistungen für einzelne Stoffe führen. Manche Luftreiniger setzen jedoch nicht vorhersagbare Sekundärverbindungen in die Raumluft frei, die derzeit nicht abschließend gesundheitlich bewertet werden können. Die Kommission rät daher vom Einsatz solcher Geräte ab, solange es keine anerkannten standardisierten Prüfverfahren zu deren Zulassung gibt und eine Gesundheitsgefährdung für die Raumnutzer nicht in allen Fällen ausgeschlossen werden kann.
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