Wien macht gegen Airbnb mobil – Neues Gesetz gegen illegale Zimmervermietung

Wien macht gegen Airbnb mobil – Neues Gesetz gegen illegale Zimmervermietung
Symbolfoto: Airbnb

Wien, 04. Oktober 2016 – Nach Berlin regt sich auch in Wien in der Widerstand: Illegale Vermietung von Privatzimmern sollen eingedämmt werden. Dazu wird das Wiener Tourismusförderungsgesetz (WFTG) novelliert. Künftig müssen Webplattformen und Privatvermieter alle Daten melden.

Die Gesetzesnovelle schreibt eine Meldepflicht für all jene fest, die Zimmer oder Apartments an Gäste vermieten – egal ob gewerblich oder privat. Vermieter sind ab sofort dazu angehalten, alle Daten zur Verfügung zu stellen, die für die Kontrolle der Abgabenpflicht benötigt werden. Die Auskunftspflicht gilt ebenso für Vermittlungs-Plattformen im Web.

Im Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG) regelt das Land Wien Rahmenbedingungen für die Branche, unter anderem die Einhebung der Ortstaxe. Sie macht in Wien 3,2 Prozent des Nettoumsatzes für die Nächtigung aus, wird vom Gast bezahlt und gilt für gewerblich wie privat zustande gekommene Unterbringung. Eine am 30. September vom Wiener Landtag beschlossene Novelle legt nun fest: Anbieter müssen die Adressen sämtlicher Unterkünfte, die touristisch genutzt werden, binnen zwei Wochen an die Stadt melden, damit diese die korrekte Abführung der Steuer kontrollieren kann. Ebenso werden Vermittlungsplattformen dazu verpflichtet, die Identifikationsdaten der Anbieter und Adressen deren vermieteter Unterkünfte offenzulegen. Der Strafrahmen für Vermieter, die ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen, wurde auf 2.100 Euro erhöht. Begleitend dazu setzt Wien auf eine breit angelegte Informationskampagne.

„Wiens Credo beim Thema Sharing Economy lautet: Fair Play statt Verhindern. Mit der gesetzlichen Klarstellung schafft Wien eine Basis für transparenten Wettbewerb und zugleich Rechtssicherheit bei Anbietern, die sich zuvor in einer Grauzone befanden. Wien bekennt sich zur Diversifizierung des touristischen Angebots, doch müssen für alle Marktteilnehmer auch die gleichen Regeln gelten: gleiche Vorschriften, gleiche Abgaben für alle, die am touristischen Markt partizipieren und durch die von der Ortstaxe finanzierte Tourismuswerbung profitieren“, begrüßt Wiens Tourismusdirektor Norbert Kettner die Novelle.