Wie Hotels um Direktbuchungen kämpfen und OTA austricksen
Berlin, 07. April 2017 – Kurios: Ein Hotel bat nun einen Gast, die Buchung bei booking.com zu stornieren und ein Zimmer erneut über die hauseigene IBE zu reservieren. Per Postkarte kam das Angebot samt kostenlosem Frühstück. Damit unterläuft der Hotelier den Vertrag mit dem OTA; offenbar sollte eine papierne Postkarte die unerwünschte Weitermeldung an booking.com erschwert werden…
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Zwar ist die sog. Meistbegünstigungsklausel derzeit untersagt; ein weiteres Verfahren vor dem OLG Düsseldorf ist noch anhängig. Doch die Hotellerie ist von den OTA abgängig. Jede vierte Buchung wird durch die mächtigen Portalbetreiber generiert.
Jedoch OTA-Buchungen mit Tricks umbuchen zu lassen, ist nicht erlaubt und werde auch vom Hotelverband Deutschland (IHA) als nicht erwünscht bezeichnet.
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