Wie halten Sie es mit der AfD? Hausverbot für eine Bundestags-Partei? Grundsatzentscheidungen über demokratischen Gebaren in Hotellerie und Gastronomie nötig
Berlin/Köln/Hamburg, 20. September 2017 – Alles deutet auf ungewohntes politisches Szenario hin: Die AfD könnte die drittstärksten Fraktion im neuen Bundestag stellen. Die Kontroversen um die Rechtsaußen-Partei setzt Hoteliers und Gastronomen neu unter Druck: Entspricht es demokratischen Gepflogenheiten, einer Partei, die im höchsten Parlament vertreten ist, (weiterhin) Hausverbot zu erteilen?
Bei Maritim Hotels hatte man entschieden, nach dem Bundesparteitag in Köln keine weiteren AfD-Veranstaltungen in den eigenen Tagungshotels mehr zuzulassen. Dies sehen nicht alle Hotelketten so; bei H-Hotels will man AfD-Tagungen annehmen, wenn die Partei bei der Bundestagswahl ins Parlament gewählt wird. Dies hat weniger mit persönlichen politischen Haltungen zu tun; grundsätzliche Fragen zur Liberalität und Weltoffenheit stehen im Gastgewerbe zur Disposition.
Etliche Gastronomen mussten dies bereits überdenken. Im Rhein-Main-Gebiet wurde ein Restaurant von Krawallmachern beschädigt, weil sich dort eine AfD-Ortgruppierung zum Schnitzelessen getroffen hatte. Ein anderer Gastronom in Schleswig-Holstein gab schließlich seinen Betrieb auf, da er etliche Boykottmaßnahmen gegen sich sah, nachdem er mehrmals AfD-Sitzungen im Hinterzimmer bewirtet hatte. Ist man als Gastgeber ein AfD-Sympathisant, nur weil man auch Gäste dieser, zugeben sehr radikal denkenden, Partei willkommen heißt?
In Hamburg sagte nun der Betreiber des beliebten „Hofbräuhauses“ die Wahlparty der AfD ab, nachdem er erfahren hatte wer hinter der Reservierung steht. Just dieser Fall wirft eine neue Frage auf: Müssen bei Veranstaltungsfragen politische Zugehörigkeiten abgefragt werden – und: Kann man von einem Veranstaltungsvertrag zurücktreten, wenn sich diese als AfD-Tagung entpuppe?
Natürlich versucht man als Gastgeber tunlichst jede Aufregung und Zwistigkeiten zu vermeiden. Solange politische Gegner auch die Gastbetriebe, die neutral jedem offen stehen, attackieren, wird man als Entscheider sich klar positionieren müssen. So sprach Tophotelier Haakon Herbst kürzlich Hausverbot gegen eine bekannte AfD-Politikerin aus, die sich unter dem Decknamen „Frau Redlich“ eingemietet hatte; zudem erstattete er Anzeige wegen Verstoß gegen das Meldegesetz.
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