Wichtige Tipps zur Weihnachtsfeier: Zu viel Glühwein kann doppelt schaden
Düsseldorf, 04. Dezember 2017 –
Gehört der Besuch des Weihnachtsmarktes zum offiziellen Teil einer betrieblichen Weihnachtsfeier, dann sind Unfälle durch die Berufsgenossenschaften versichert. Das gilt auch für den Hin- und Heimweg. Der Ort der Feier spielt für den Versicherungsschutz keine Rolle, wissen Arag-Experten. Entscheidend ist, dass die Feier von der Unternehmensleitung
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