Wer braucht noch eine TV-Programmzeitschrift im Hotelzimmer? Wann werden die Dehoga-Kriterien für Hotelsterne endlich überarbeitet?
Hamburg, 06. September 2017 – Lästige und teure Pflichtübungen: In Sachen digitaler Kommunikation hinken die Kriterien der offiziellen Dehoga-Hotelklassifikation dem allgemeinen Trend nach wie vor hinterher. Vier- und Fünf-Sterne-Hotels werden verpflichtet, eine TV-Programmzeitschrift auszulegen; dabei werden Programminformationen längst im Smart-TV oder per Smartphone abgerufen. Und die steigende Zahl der Streaming-Kunden von Netflix & Co. benötigt ohnehin keine (veraltete) Programmzeitschrift.
So müssen Häuser, die die Hotelsterne tragen wollen, entsprechende kostspielige Verlagsprodukte beziehen, obwohl deren Nutzen von den Hoteliers selbst deutlich angezweifelt wird. Auch müssen laut Kriterienkatalog in allen Sternehotels (1 bis 5) Telefone zur Verfügung gestellt werden; dabei tendiert die Zahl der mitgebrachten Smartphones und Tablets je Gast längst gen fünf Geräte.
Dagegen ist der als überaltert kritisierte Kriterienkatalog der Hotelsterne in Sachen echter Servicequalität beim Wlan-Netz sehr vage: Da ist gerade einmal von „Internetzugang“ die Rede. In welchem nötigen Bandbreiten (Highspeed-Wlan) dies wirklich sinnvoll ist und von immer mehr Gästen erwartet wird, ist keine Rede.
Ladegeräte und Adapter sind keinerlei Pflicht für Sternehotels – obwohl just diese häufig von Gästen nachgefragt werden. Neuester Standard sind USB-Steckdosen auch in Restaurants wie dem neuen „Waterkant“ im Empire Riverside Hotel Hamburg.
[vimeo 213091084 w=640 h=360]
Faktencheck Hotelsterne – Was ist echt? from HOTELIERTV on Vimeo.
Comments ()