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Was Sie über E-Bikes und Pedelecs wissen sollten

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 Düsseldorf, 31. März 2017 – Fahrräder mit elektrischer Unterstützung liegen im Trend und werden immer häufiger von Hotelgästen genutzt. Ende 2016 waren etwa drei Millionen Pedelecs und E-Bikes auf deutschen Straßen unterwegs – Tendenz steigend. Was sollten E-Biker beachten? Welche Regeln gelten im Straßenverkehr? Arag-Rechtsexperten geben Antworten.

Pedelec und E-Bikes – was ist der Unterschied?
Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt nur, wenn man selbst in die Pedale tritt; das E-Bike hingegen fährt auch selbst. Dazu kommen viele kleine, feine Unterschiede. Je nachdem wie stark Motorleistung und Geschwindigkeit ist, ist Ihr Rad nämlich ein Fahrrad oder ein Kraftfahrzeug. Das hat erhebliche Konsequenzen – bei der Führerscheinpflicht, Helmpflicht, zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und Promillegrenzen.
Am besten fahren Sie sowohl mit Pedelec als auch mit dem E-Bike auf der Straße. Wenn vorhanden, müssen sie mit dem Pedelec allerdings Radwege benutzen, wenn Sie ein Schild mit weißem Radler auf blauem Grund sehen.
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Einschränkungen gibt es für die schnellen Räder: Mit Ihrem E-Bike dürfen Sie beispielsweise innerstädtische Radwege nicht befahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder an dem Anfang 2017 eingeführten Zusatzschild „E-Bikes frei“.

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