Was ist erlaubt bei der Weihnachtsfeier? Kurzer Ratgeber zum Arbeitsrecht
Berlin, 29. November 2016 – Ein Bier ist kein Bier! Wenn der Morgen nach der Weihnachtsfeier für böses Erwachen sorgt… Es wird getrunken, gelacht und geflirtet. Auch der sonst so strenge Chef wird nach dem dritten Bier plötzlich zum besten Freund. Auf Weihnachts- und Betriebsfeiern wird gerne mal die Sau rausgelassen. Doch wie weit kann ich auf einer geschäftlichen Party gehen? Bin ich als Privatperson da oder als Angestellter? Auskunft gibt Daniel Steinseifer von FSR-Rechtsanwälte im aktuellen Audio-Beitrag von HOTELIER TV & RADIO.
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Kerzenlicht und Weihnachtsmusik am Arbeitsplatz sorgen zwar für Weihnachtsstimmung, aber lieber sind den Arbeitnehmern handfeste Vorteile. Einzig die betriebliche Weihnachtsfeier ist den Deutschen fast genauso wichtig wie Geld und Urlaub. Das zeigte eine Umfrage von Manpower.
Zur Weihnachtszeit lassen sich viele Arbeitgeber einiges einfallen, um der Belegschaft eine Freude zu bereiten. Doch was die Mitarbeiter wirklich glücklich macht, sind weder Glühwein noch Grußkarte. Mit weitem Abstand ist das Weihnachtsgeld die Aufmerksamkeit, die Arbeitnehmer in der Adventszeit am meisten würdigen. 64 Prozent der Befragten freuen sich darüber. An zweiter Stelle steht arbeitsfreie Zeit: 40 Prozent machen Urlaub zwischen Weihnachten und Neujahr besonders glücklich.
“In der Weihnachtszeit wissen Mitarbeiter Sonderzahlungen und freie Tage ganz besonders zu schätzen”, sagt Herwarth Brune, Vorsitzender der Geschäftsführung der Manpower Group Deutschland. Immerhin erhalten laut Hans-Böckler-Stiftung 55 Prozent der Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld.
Das heißt jedoch nicht, dass Arbeitnehmer nur mit Geld und Urlaubstagen zu ködern sind. “Auch wenn es nicht immer alle bewusst genießen, so sind kleine Aufmerksamkeiten doch gern gesehen und steigern die Verbundenheit zum Unternehmen”, erklärt Brune. Mehr als jeder vierte Berufstätige freut sich in der Adventszeit besonders über kleine Aufmerksamkeiten der Geschäftsführung oder des Vorgesetzten, wie einen Schoko-Nikolaus oder andere Naschereien. Völlig egal ist der Weihnachtsrummel im Büro nur acht Prozent der Befragten. Die betriebliche Weihnachtsfeier sieht dagegen fast jeder Dritte als wichtige Tradition an.
Ganz weit hinten auf der Liste stehen hingegen Weihnachtslieder, nur acht Prozent wünschen sich Musik im Büro. Auch Grußkarten oder E-Mails von Kunden und Geschäftsführern erfahren gerade einmal bei jedem zehnten Arbeitnehmer eine Wertschätzung. Glühwein und Wichteln im Büro gefallen nur elf Prozent.
Bei 46 Prozent der Angestellten endet die Liebe zum Unternehmen mit dem Feierabend. Dies ist das Ergebnis des Umfrage-Reports 2016 der Jobbörse Jobware. Immerhin 44 Prozent der Angestellten nehmen an der jährlichen Weihnachtsfeier teil. Aber nur 10 Prozent geben ihrem Arbeitgeber ein “Like” auf Facebook. Echte Identifikation mit dem Unternehmen kann mit Geld nicht erkauft werden.
Für Personalverantwortliche ist dies eine Katastrophe: 25 Prozent ist es wichtig, 55 Prozent ist es sogar sehr wichtig, dass sich ihre Mitarbeiter mit dem Unternehmen identifizieren und dies zum Ausdruck bringen. Den kompletten Umfrage-Report 2016 stellt Jobware kostenlos zum Download: www.jobware.de/Ratgeber/Jobware-Umfrage-Report.html
Und wie wird Ihre Weihnachtsfeier? Vielleicht so wie im neuen Kinostreifen “Office Christmas Party“…
Szenenfotos: Constantin Film Verleih
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