Epidemie: Hotel erst verantwortlich zu machen, wenn zehn Prozent der Gäste erkrankt sind – Neues Reiseurteil
München – Ein Reiseurteil mit Signalwirkung: Ein Hotel kann erst für eine Epidemie verantwortlich zu machen, wenn mindestens zehn Prozent der Gäste an Viren oder Keimen erkrankt seien. Die entschied nun das Amtsgericht München.