Symptomlose Corona-Infektionen kein meldepflichtiger Versicherungsfall – die Infektion sollte aber im Verbandbuch dokumentiert werden

Symptomlose Corona-Infektionen kein meldepflichtiger Versicherungsfall – die Infektion sollte aber im Verbandbuch dokumentiert werden

Berlin, 26. April 2021 – Aktuell erreichen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vermehrt Fragen, ob Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 meldepflichtige Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten sind. Ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), erklärt hierzu: Bei einer Erkrankung an COVID-19 kann es sich um einen Arbeits-/Schulunfall oder eine Berufskrankheit (BK) handeln. Sind