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Steuererklärung: Vieles neu ab 2021

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Neustadt/Weinstraße, 07. Dezember 2020 – Grundrente, Grundfreibetrag, Kindergeld oder Pendlerpauschale: Ab 2021 gibt es einige Änderungen, die Steuerzahler kennen sollten. Wo gibt es mehr Geld? Welche steuerlichen Förderungen werden verlängert? Wem steht was zu? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt die wichtigsten Informationen zum neuen Steuerjahr.

1. Mehr Geld für Eltern

Übrigens: Der Ausbildungsfreibetrag für auswärtig untergebrachte volljährige Kinder in der Berufsausbildung oder im Studium bleibt unverändert bei 924 Euro.

2. Höhere Pauschalen für Pendler

3. Verlängerte Förderung für Kurzarbeiter

Wichtig: Wer Kurzarbeitergeld erhält, muss eine Steuererklärung abgeben. Außerdem ist mit Steuernachzahlungen zu rechnen, da das Kurzarbeitergeld den Progressionsvorbehalt erhöht.

4. Neuer Rentenzuschlag für Geringverdiener

5. Ende von Soli und Baukindergeld

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