Star-TV-Koch Ramsay erzürnt Medienbehörde – Fluchtirade: 115 Verwendungen des F-Wortes in 40 Minuten
Der britische Star-Fernsehkoch Gordon Ramsay hat sich den Zorn der Medienregulierungsbehörde Ofcom in Großbritannien zugezogen. Ausschlaggebend für die gegenwärtige Aufregung ist dabei der raue Umgangston, den der gebürtige Schotte in seiner TV-Show “In Teufels Küche” mit seinen Kandidaten pflegt. Wie der “Guardian” berichtet, haben es der in der Öffentlichkeit bereits für seine Fluchtiraden bekannte Ramsay und seine Mitstreiter geschafft, in den ersten 40 Minuten seiner Sendung 115 Mal das F-Wort und verschiedene Variationen davon zu gebrauchen. “Obwohl das Fluchen mittlerweile zu einer Art Markenzeichen des Ramsay-Stils geworden ist, stellt das schiere Ausmaß der Verfehlung im aktuell vorliegenden Fall eine klare Verletzung der gegenwärtigen Rundfunkbestimmungen dar”, heißt es in einem entsprechenden Ofcom-Statement.
Die Regulierungsbehörde hat vor allem die Häufigkeit der registrierten Schimpfwörter erstaunt. In puncto Frequenz und Härte der gebrauchten Sprache habe die bereits am 30. Januar ausgestrahlte Sendungen vorherige Ausgaben deutlich in den Schatten gestellt, kritisiert die Ofcom. Sogar die Fans des beliebten TV-Kochs, die mittlerweile anscheinend schon einiges gewöhnt sind, seien vom Ausmaß des Fluchens überrascht gewesen. “Wir räumen zwar ein, dass diese Persönlichkeit für ihren offensiven Sprachgebrauch bekannt ist und die betreffende Fernsehshow erst nach der Neun-Uhr-Grenze ausgestrahlt worden ist. Auf die Fluchorgie im zweistündigen Sendungsspecial waren aber auch Stammzuseher nicht vorbereitet”, bekräftigt die Ofcom. Bestätigt wird diese Einschätzung auch durch die öffentliche Meinung in Großbritannien. So sind nach der Ausstrahlung der TV-Show zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung bei der Regulierungsbehörde eingegangen, in denen sich die Bürger über die “anhaltenden Schimpftiraden” in der Sendung mokiert hätten.
“Konkrete Vorschriften für die Verwendung von vulgärer Sprache im Fernsehen gibt es in Österreich nicht. Grundsätzlich gelten in diesem Zusammenhang aber die inhaltlichen Anforderungen für TV-Programme, die im Speziellen in den Paragraphen 30 bis 32 des Privatfernsehgesetzes herausgestrichen werden”, erklärt Martina Szüsz, Leiterin der Abteilung Rundfunkrecht bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR), auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Pressetext. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage könne ein Rundfunkveranstalter für ein etwaiges Fehlverhalten in einer seiner Sendungen zur Rechenschaft gezogen werden. Wie diese Strafe im Endeffekt aussieht, sei Sache der Judikatur und könne nur von Fall zu Fall entschieden werden. “Im schlimmsten Fall kann einem Veranstalter auch die Sendelizenz entzogen werden. In Österreich hat es aber bislang noch keine solchen Beschimpfungsfälle im TV wie in Großbritannien gegeben”, ergänzt Szüsz.
“Explizite Vorschriften für die Verwendung von vulgärer Sprache im Fernsehen gibt es in Österreich nicht. Grundsätzlich gelten in diesem Zusammenhang aber die inhaltlichen Anforderungen für TV-Programme, wie sie beispielsweise als Programmgrundsätze in den Paragraphen 30 bis 32 des Privatfernsehgesetzes sowie in Paragraph zehn des ORF-Gesetzes festgelegt sind”, erklärt Martina Szüsz, Leiterin Rundfunk-Recht bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Zu diesen Grundsätzen zählen vor allem das Objektivitätsgebot, das Gebot der Achtung der Menschenwürde und Grundrechte anderer, das Verbot des Aufreizens zu Hass auf Grund von Rasse, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion und Nationalität und die Beachtung des Jugendschutzes.
Für ein etwaiges Fehlverhalten in einer seiner Sendungen könne ein Rundfunkveranstalter entweder von der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) oder vom Bundeskommunikationssenat, der für den ORF zuständig ist, zur Rechenschaft gezogen werden. Dies kann durch Feststellung einer Rechtsverletzung sowie durch Verhängung einer Verwaltungsstrafe erfolgen. Wie hoch eine solche Strafe ausfällt, sei Sache des Vollzugs und könne nur von Fall zu Fall entschieden werden. “Im schlimmsten Fall kann einem Veranstalter auch die Sendelizenz entzogen werden. In Österreich hat es aber unseres Wissens nach bislang noch keine solchen Beschimpfungsfälle im TV wie in Großbritannien gegeben”, ergänzt Szüsz.
Der verantwortliche Sender Channel 4 rechtfertigt die Härte der Sprache des ehemaligen Profifußballers und heutigen Star-Fernsehkochs hingegen mit dem Konzept seiner Sendung. In einer Show, bei der es darum geht, der Pleite nahestehende Restaurantbetriebe in nur fünf Tagen wieder wirtschaftlich zu machen, habe Ramsay einfach keine Zeit für “Nettigkeiten oder ein behutsames Überreden der Leute”, kontern die Sendungsverantwortlichen. Dieser zeichne sich eben gerade dadurch aus, dass seine Managementfähigkeiten zu einem Großteil auf Konfrontation beruhen. “Er liefert professionelle Ratschläge und Inspirationen in einem offenen, ungezwungenen und etwas härteren Tonfall, wie er in Restaurantküchen aber durchaus üblich ist”, heißt es vom britischen TV-Sender. Das Fluchaufkommen beim Sendungsspezial Ende Januar habe zwar sicherlich über dem Durchschnitt gelegen, man gehe aber davon aus, dass dies für die große Mehrheit der Zuseher kein Grund zur Aufregung gewesen sei. (Markus Steiner/Pressetext)
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