Sie brauchen ein neues Kassensystem – Vorschriften werden erheblich verschärft
Berlin, 23. Dezember 2016 – Haben Sie bereits ein neues Kassensystem? Dann wird`s höchste Zeit! In wenigen Tagen läuft die Ausnahmeregelung für veraltete Kassen ab. Nach den neuen Vorschriften müssen die Systeme sämtliche Buchungen – sowohl Einzeldaten als auch Z-Bons – zehn Jahre lang speichern können. Darauf macht ETL Adhoga aufmerksam.
Bei der Anschaffung eines neuen Kassensystems ist eine weitere Vorschrift, die erst in drei Jahren in Kraft treten wird, zu beachten: Dann gilt eine sog. Kassenzertifizierung, nach der alle einzelnen Kassenvorgänge in ihrer zeitlichen Abfolge gespeichert werden müssen. So sollen Datenmanipulationen verhindert bzw. aufgezeigt werden. Wer in den vergangenen sechs Jahren bereits eine neue Kasse angeschafft hat, soll eine Übergangsfrist bis 2022 in Anspruch nehmen können.
Ordnungsgemäße Kassen- und Buchführung ist seit Jahren in Hotellerie und Gastronomie ein Themenbereich mit zum Teil erheblichen Nachholbedarf. ETL Adhoga setzt auch 2017 die kostenlose Veranstaltungsreihe “Sichere Kasse” fort.
Keine Angst vor dem Finanzamt: Die wichtigsten Regeln zur Buchhaltung in der Gastronomie ab Januar 2017
Die Buchhaltung ist in der Gastronomie wie in vielen anderen Branchen auch, irgendwie ein bisschen lästig. Doch zum Jahresende müssen sich Gastronomen nicht nur damit, sondern auch mit ihrem Kassensystem beschäftigen. Die Übergangsfrist zur Einführung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) endet, Registrierkassen müssen neuen Anforderungen gerecht werden. Gastronovi zeigt, wie Gastronomen das Thema Buchhaltung in den Griff bekommen und Steuerprüfungen gelassen nehmen.
In weniger als zwei Wochen treten neue Richtlinien gemäß der GoBD in Kraft: Ab Jahresbeginn 2017 müssen alle Kassen gastronomischer Betriebe jederzeit elektronisch auslesbar sein und alle steuerrelevanten Daten für zehn Jahre speichern. Das Bundesfinanzministerium hat mit der Regelung die Bestimmungen für die Aufzeichnung von Bargeschäften mittels Registrierkassen bzw. die Aufbewahrung und Zugriffsmöglichkeiten der digitalen Unterlagen deutlich verschärft. „Gastronomen, die unsicher sind, ob ihr aktuelles Kassensystem allen Anforderungen entspricht, raten wir dringend sich mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen“, so Andreas Jonderko, Geschäftsführer von Gastronovi.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – das gilt auch für die Gastro-Branche. Durch Gespräche mit dem Steuerberater, Lesen der Fachpresse oder regelmäßige Website-Besuche des zuständigen Ministeriums können sich Gastronomen über Gesetzesänderungen auf dem Laufenden halten. Auskunft über aktuelle Richtlinien erteilen aber auch Hersteller finanzamtkonformer Kassensysteme.
Comments ()