Rote Karte in Frankreich für Expedia, tripadvisor.com und hotels.com – Neue Grenzen für Wild-West-Methoden im Hotelmarketing
(Paris/Berlin, 06. Oktober 2011) Ein französisches Gericht hat am Dienstag dieser Woche unfaire und irreführende Preis- und Verfügbarkeitsangaben für Hotels auf den französischen Websites von Expedia, tripadvisor.com und hotels.com unterbunden. Der französische Hotelverband Synhorcat hatte im April dieses Jahres das Gerichtsverfahren vor dem Pariser Handelsgericht gegen Expedia, tripadvisor.com und hotels.com ins Rollen gebracht. Kern der gerichtlichen Auseinandersetzung war die unfaire und in Augen der Hotellerie irreführende Darstellung von Hotelpreisen und Verfügbarkeiten auf den betreffenden Websites von Expedia und seinen Tochterunternehmen.
So war unter anderem auf den französischen Buchungsseiten von hotels.com und Expedia bei konkreten Anfragen für ein Hotel zu lesen, “es stehen keine Zimmer zum angegebenen Datum zur Verfügung”, wobei dies allerdings lediglich für Buchungen über Expedia-Seiten zutraf, nicht jedoch für Buchungen direkt über das Hotel oder andere Buchungskanäle. Dieses Verhalten führte dazu, dass Kunden grundlos dazu animiert wurden, ein anderes Hotel zu buchen, das über die Websites von Expedia buchbar war. Dies führte zwangsläufig zu einem finanziellen Schaden bei den Hotels, die zu dem angefragten Zeitpunkt keine Kontingente auf den Expedia-Portalen freigegeben hatten.
In dem aktuellen Urteil vom 4. Oktober 2011 bestätigte das Pariser Handelsgericht nun die Klage von Synhorcat und verpflichtete Expedia, TripAdvisor und Hotels.com dazu, ihr wettbewerbswidriges Verhalten zu beenden und Schadensersatz in einer Höhe von 367.000 Euro an Synhorcat und die beiden klageführenden Hotels zu zahlen.
Didier Chenet, Präsident von Synhorcat, erklärt: “Wir werden die Durchsetzung wettbewerbsrechtlich fairen Verhaltens auch in anderen Bereichen der Online-Distribution weiterverfolgen, wie etwa im Bereich der Internet-Bewertungsportale, der Rechtmäßigkeit von Verträgen zwischen Hotels und Reservierungsseiten, inklusive wettbewerbsrechtlich korrektem Verhalten bei der Reservierung von Restaurants.”
Kent Nyström, Präsident des europäischen Dachverbandes Hotrec (Hotel, Restaurants & Cafés in Europa), gratuliert dem französischen Mitgliedsverband und der französischen Hotelindustrie zu dem Erfolg und versicherte: “Hotrec wird immer allen Beteiligten seine Unterstützung geben, die sich zugunsten von Hoteliers, Konsumenten, Online-Buchungsseiten und Bewertungsportalen für den Erhalt gerechter Marktbedingungen einsetzen.”
“Auch in Deutschland greifen mehr und mehr Wild-West-Methoden des Online-Marketings um sich, die mit Preisklarheit und -wahrheit, aber auch mit partnerschaftlicher Fairness wenig zu tun haben. Wir haben daher von Anfang an das Verfahren unseres französischen Partnerverbandes über HOTREC aktiv begleitet, da Frankreich wohl das derzeit stringenteste Internetrecht in Europa aufweist”, erläutert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA) und Mitglied des Executive Committees von HOTREC. “Das Urteil in Frankreich kann daher Signalwirkung für ganz Europa entfalten und dazu beitragen, wettbewerbswidriges Verhalten im Online-Vertrieb konsequenter zu unterbinden”, so Luthe.
Erst im Mai 2011 hatte Hotrec auf Betreiben des Hotelverbandes Deutschland (IHA) “20 Eckpunkte fairen Verhaltens von Hotelbuchungsportalen” aufgestellt. Das aktuelle Urteil aus Frankreich sowie die kürzlich getroffene Entscheidung des Landgerichts Berlin zu Geschäfts-praktiken von Booking.com belegen, dass die von der europäischen Hotellerie vorgetragenen Kritikpunkte zunehmend auch vor Gericht Bestand haben.
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