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Pflicht zur Masernimpfung trifft auch Hotel- und Gastromanager sowie Azubis

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Berlin, 13. Februar 2020 – Das 1 betrifft zwar nicht Hotels und Restaurants, aber deren Betreiber bzw. leitenden Mitarbeiter, die in Berufsschulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind. Zudem müssen Azubis geimpft sein. Dies geht aus dem 1 deutlich hervor, macht der renommierte 1 aufmerksam.

Ein aktueller Impfschutz ist den meisten Deutschen wichtig. (Foto: Thinkstock/BKK Mobil Oil)

Das Gesetz soll zum 1. März 2020 in Kraft treten.

Bei Verstößen gegen die Impfpflicht droht ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro. Dies gilt ausdrücklich auch für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen oder Bewohner solcher Einrichtungen.

Auch Auszubildende müssen einen Masernschutz nachweisen können, da sie in die Berufsschule (sog. Gemeinschaftseinrichtung) gehen. Auch die als Lehrer und als Prüfer tätigen Fachkräfte, die in Berufsschulen zeitweise tätig sind, müssen demnach eine Masernschutzimpfung belegen können.

Tags: Hospitality

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