Pauschalreiserichtlinie führt zu Einbußen in der Touristik – Existenzangst bei Reisebüros – Entwarnung für Hotels: Hotelübernachtung wird nicht zur Pauschalreise

Pauschalreiserichtlinie führt zu Einbußen in der Touristik – Existenzangst bei Reisebüros – Entwarnung für Hotels: Hotelübernachtung wird nicht zur Pauschalreise
Reisebüros

Berlin, 23. Januar 2017 – Wegen eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften, über den der Bundestag derzeit berät, geht in deutschen Reisebüros die Existenzangst um. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses deutlich. Mit dem Gesetz soll das deutsche Recht einer neuen EU-Richtlinie (2015/2302) angepasst werden. Ziel dieser Richtlinie ist, wie die Ausschussvorsitzende Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) einführend darlegte, “die rechtliche Regelung den Entwicklungen im Reisemarkt anzupassen”, namentlich der zunehmenden Buchung über das Internet.

„Der nun vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zur Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht sattelt auf die Brüsseler Vorgaben nicht mehr oben drauf und ist nun deutlich praxistauglicher geworden. Für die Hotellerie ist es enorm wichtig, dass wir die Einzelleistungen aus dem Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts herausgestrichen bekommen haben“, fasste IHA-Vorsitzender Otto Lindner zusammen. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus wie vom Hotelverband gefordert auch eine Klarstellung, dass eine Kombination von Hotelübernachtungen mit anderen touristischen Dienstleistungen dann keine Pauschalreise darstellen, wenn letztere einen Anteil von 25 Prozent des Gesamtpreises nicht überschreiten. Auch Tagesreisen mit einem Wert von über 75 Euro werden zukünftig rechtlich nicht zur Pauschalreise. Außerdem wird der Bußgeldrahmen bei fehlender Absicherung von Kundengeldern nicht mehr pauschal um das Sechsfache erhöht, sondern verbleibt bei 5.000 Euro.

Derzeit gibt es bei Pauschalreisen einen weitreichenden Verbraucherschutz, indem der Kunde Mängel beim Veranstalter geltend machen kann. Wer sich dagegen seine Reise im Internet zusammenstellt, muss sich bei Mängeln direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter auseinandersetzen, etwa mit der Fluggesellschaft oder dem Hotelier im Ausland. Das gilt auch, wenn die verschiedenen Bestandteile der Reise über ein Reiseportal gebucht wurden. Die neue EU-Richtlinie sieht nun vor, das der Betreiber des Reiseportals wie ein Pauschalreiseanbieter in der Pflicht ist. Eine solche Gesamthaftung soll aber auch gelten, wenn ein stationäres Reisebüro eine individuelle Reise mit mehreren Elementen zusammenstellt, also beispielsweise mit einem Flug, einem Hotel, einem Mietwagen und einer Versicherung.

Mit dieser weitreichenden Haftung sehen sich die vielen überwiegend kleinen Reisevermittler aber überfordert. Eine Petition an den Bundestag gegen die Novelle hat fast 15.000 Unterstützer, wie Künast mitteilte. Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen ReiseVerband e.V., sieht “erhebliche Probleme” auf seine Mitgliedsunternehmen zukommen. Entweder müssten sie teure Versicherungen bis hin zu Insolvenzversicherungen abschließen, um sich gegen die Haftungsrisiken abzusichern. Oder sie müssten sich jeden Reisebestandteil einzeln bezahlen lassen, also erst den Flug, dann das Hotel und so weiter. Denn sobald es einen Zahlungsvorgang für mehr als ein Produkt gebe, sei dies nach der Neuregelung wie eine Pauschalreise zu werten.

Michael Buller, Vorstand des Verbands Internet Reisevertrieb, wies darauf hin, dass von den neuen Haftungsregeln auch beispielsweise Fremdenverkehrsämter und Hotels betroffen seien, die neben der Übernachtung eine Gästekarte mit Vergünstigungen anbieten. Und unter den Reisevermittlern im Internet seien nicht nur die bekannten großen Portale, sondern auch viele kleine Anbieter. Für viele von ihnen seien nach dem neuen Recht “die Risiken zu groß”, sagte Buller und warnte: “Die Vielfalt des Angebots könnte in Zukunft nicht mehr vorhanden sein.”

Allerdings werden hierzulande, wie bei der Anhörung deutlich wurde, noch immer 80 Prozent der Reisen in klassischen Reisebüros gebucht, womit Deutschland im übrigen eine große Ausnahme in Europa sei. Doch Sabine Fischer-Volk, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Brandenburg, wertete die geplanten Regelungen “auch als Chance für den stationären Vertrieb”. Die Reisebüros könnten es den Kunden als Vorteil vermitteln, dass sie bei unliebsamen Überraschungen während der Reise gut abgesichert seien.

Darauf, dass sich “nichts mehr ändern” lasse, wies Felix Methmann vom “Verbraucherzentrale Bundesverband” hin. Die neue EU-Richtlinie sei rechtsverbindlich und verlange eine “Vollharmonisierung”, lasse also kaum Spielraum bei der nationalen Umsetzung. Mit einer Ausnahme: Die Richtlinie sieht bei Tagesreisen keine vergleichbare Mängelhaftung wie bei Pauschalreisen vor, erlaubt den nationalen Gesetzgebern aber, sie vorzuschreiben. Diese Klausel sei auf ausdrücklichen Wunsch der Bundesregierung eingefügt worden, sagte Methmann, da das deutsche Recht als einziges schon jetzt eine solche Haftung kenne. Jetzt aber habe die Bundesregierung als Entgegenkommen an die Reisebranche entschieden, von dieser Ausnahme keinen Gebrauch zu machen. Methmann appellierte an die Abgeordneten, diesen “Fehler” rückgängig zu machen und nicht zum “Totengräber bewährten Verbraucherschutzes” zu werden. Seine Kollegin Fischer-Volk wies darauf hin, dass mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auch die vielen unseriösen Anbieter von Bus-Tagestouren, den sogenannten Kaffeefahrten, “raus aus der Haftung” wären.

Die Ausnahmeklausel in der EU-Richtlinie umfasst neben Tagesreisen auch über Reiseveranstalter gebuchte Einzelleistungen. Auch hier will die Bundesregierung nun doch nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, über die Richtlinie hinauszugehen, was mehrere Sachverständige kritisierten. Es dürfe “kein Unterschied sein, ob eine Ferienwohnung mit oder ohne Anreise gebucht wurde”, mahnte der emeritierte Kemptener Rechtsprofessor Ernst Führich.

Eine Möglichkeit, das von den Reisebüros besonders gefürchtete Problem des gemeinsamen Zahlungsvorgang für mehrere Einzelleistungen zu umgehen, sah der Direktor der Bayreuther Forschungsstelle für Verbraucherrecht, Martin Schmidt-Kessel. Eine dazu von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagene Formulierung sei mit der EU-Richtlinie konform, meinte Schmidt-Kessel. Der ehemalige Rostocker Jura-Professor Klaus Tonner warnte die Abgeordneten aber davor, “am Wortlaut der Richtlinie zu schaben”. Dies gelte auch für eine kürzlich an die EU-Kommission gerichtete Anfrage der Bundesregierung, ob eine andere Formulierung der Bezahl-Regelung mit der Richtlinie vereinbar sei. Damit gebe die Regierung “den Reisebüros Steine statt Brot”, kritisierte Tonner. Denn selbst wenn Brüssel grünes Licht gebe, “das letzte Wort hat immer der Europäische Gerichtshof”. Sollte dieser aber nach fünf, sechs Jahren anders urteilen, dann, so sein Kollege Schmidt-Kessel, komme es zur Rückabwicklung alter Reiseverträge “mit fatalen Folgen für die Reisebüros”.

Allerdings sahen mehrere Sachverständige eine Möglichkeit, deren Sorgen zu mindern. Denn die Regressansprüche der Vermittler gegenüber den Leistungserbringern könnten – durchaus im Einklang mit der Richtlinie – deutlich gestärkt werden. Im vorliegenden Gesetzentwurf seien solche “Regressansprüche nicht ausreichend verankert”, kritisierte etwa Norbert Fiebig. Die Anhörung zeigte den Abgeordneten also durchaus Wege auf, den Sorgen der Reisebranche entgegenzukommen.