Weitere Hilfe für Betriebe in Flutregionen: Bund übernimmt bei Kurzarbeit in von Hochwasser betroffenen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge
(Berlin, 13. Juni 2013) Betriebe, die von hochwasserbedingten Arbeitsausfällen betroffen sind, können für ihre Beschäftigten und Auszubildenden Kurzarbeitergeld beantragen. Über die gesetzlichen Regelungen und die besonderen Bestimmungen bei unabwendbaren Ereignissen hinaus wird es mit sofortiger Wirkung eine weitere zentrale Erleichterung geben: Wie bei der Hochwasserkatastrophe 2002 werden Unternehmen, die von