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Hoteliers müssen Frühstück voll versteuern – Gilt auch bei Pauschalpreis für "Übernachtung mit Frühstück" – Urteil des Bundesfinanzhofes – Hotelbetreiberin unterliegt mit Klage

Hoteliers müssen Frühstück voll versteuern – Gilt auch bei Pauschalpreis für "Übernachtung mit Frühstück" – Urteil des Bundesfinanzhofes – Hotelbetreiberin unterliegt mit Klage

(München, 05. Dezember 2013) Frühstück im Hotel muss mit 19 Prozent voll umsatzversteuert werden. Dies hat nun der Bundesfinanzhof entschieden. Dies gelte, auch wenn der Hotelier die “Übernachtung mit Frühstück” zu einem Pauschalpreis anbietet (Urteil vom 24.04.13/Az. XI R 3/11). Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11
Ralf Borchert