Einstweilige Verfügung gegen Yelp: Anzeige der Gesamtbewertung nicht zulässig – Positive Bewertungen werden ausgefiltert
(Hamburg, 06. Dezember 2013) Nach der Qype-Übernahme kommt Bewegung in die Misere um das Bewertungsportal yelp.de: Ein Mediziner erwirkte nun vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Ableger des US-Portals. Es sei nicht zulässig, eine Gesamtbewertung anzuzeigen (die auch in den Google-Suchergebnissen auftaucht), wenn einzelne (positive)