“Nackte Tatsachen” können für den Reiseveranstalter teuer werden – Wenn der Hotelier FKK-Praktiken in seiner Anlage duldet
(Duisburg, 24. Februar 2014) Die Unterbringung in einer Hotelanlage, in der FKK praktiziert wird, kann einen Reisemangel darstellen. Darauf weist Rechtsanwalt Thomas Allgaier von der Onlineplattform ferienretter.de hin. In einem konkreten Fall musste der Reiseveranstalter einem Ehepaar deshalb nicht nur den Reisepreis erstatten, sondern zusätzlich auch einen Schadensersatz zahlen.