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Ein Urteil, das Airbnbler nicht passen dürfte – Agent Provocateur: Vermieter darf unter Umständen detektivische Mittel einsetzen

Ein Urteil, das Airbnbler nicht passen dürfte – Agent Provocateur: Vermieter darf unter Umständen detektivische Mittel einsetzen

Berlin, 28. Juni 2021 – Bei Hinweisen auf ein erhebliches vertragswidriges Verhalten kann es dem Vermieter einer Wohnung erlaubt sein, einen sogenannten Agent Provocateur (eine Art Spitzel) einzusetzen, um die Pflichtverletzung nachzuweisen. So entschied es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Gericht in der Bundeshauptstadt. (Landgericht Berlin,
Ralf Borchert
Heute bei HOTELIER TV & RADIO: Lieber rollendes “Hotel”? Was dran ist am Caravan-Boom…

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Hamburg, 26. Juni 2021 – Glamping ist in: Warum nicht Gäste in ihren eigenen Wohnmobilen verwöhnen – mit Frühstück, Candlelight-Dinner und Spa-Anwendungen? Angesichts des Caravan-Booms müssen sich Hotels etwas einfallen lassen … Wohnmobil-Boom: Was ist dran am Camping-Hype? Während Hotellerie und Gastronomie stark unter dem monatelangen Lockdown gelitten hat, hat die Wohnmobil-Branche von
Ralf Borchert