Impfstatus, Impfpflicht, Kündigung: das 2G-Modell aus arbeitsrechtlicher Sicht
Hamburg, 01. September 2021 – In Hamburg können Unternehmen mit Publikumsverkehr – zum Beispiel aus der Fitness- und Eventbranche oder der Gastronomie – sich für eine Öffnung nach dem 2G-Modell entscheiden. Was das arbeitsrechtlich bedeutet, weiß die Kanzlei Wittig Ünalp.
Die Abkürzung “2G” steht für von einer Corona-Erkrankung genesene oder geimpfte Personen. Unternehmen,