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Nur wenige Ausnahmen - Einigung zum Mindestlohn steht

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(Berlin, 20. März 2014) Keine große Überraschung just am Frühlingsanfang: Der Mindestlohn ist ein zentrales Projekt der großen Koalition. Millionen Bürger sollen mindestens 8,50 pro Stunde mehr Geld in der Tasche haben. Nur Jugendliche unter 18 Jahren, Praktikanten, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose sollen davon ausgenommen werden. Sehen Sie dazu einen aktuellen Bericht bei HOTELIER TV:
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Fatale Nebenwirkungen des Mindestlohnes verhindern – Dehoga-Präsident Ernst Fischer: „Differenzierungen sind zwingend notwendig.“
Das Gastgewerbe hat sich in den vergangenen zehn Jahren als starker Jobmotor erwiesen: Mehr als 170.000 neue sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, ein Plus von 22,6 Prozent. Zum Vergleich: Der Beschäftigungszuwachs in der Gesamtwirtschaft lag bei 10,3 Prozent. Gerade in Ostdeutschland wurde in den vergangenen zehn Jahren jeder vierte neue sozialversicherungspflichtige Job im Gastgewerbe geschaffen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ist davon überzeugt, dass der Mindestlohn gerade für kleine und mittelständische Betriebe und für den Arbeitsmarkt insbesondere in strukturschwachen Regionen erhebliche Risiken birgt. „Unsere Aufgabe muss jetzt sein, größte Verwerfungen am Arbeitsmarkt durch intelligente Lösungen zu verhindern“, so Dehoga-Präsident Ernst Fischer. „Es ist schon bedenklich, dass sich die Gewerkschaften für nicht verantwortlich erklären für möglicherweise sinkende Beschäftigung bei Geringqualifizierten, steigende Jugendarbeitslosigkeit, Flucht in die Schwarzarbeit, Tarifflucht und Nebenwirkungen auf das duale Ausbildungssystem.“
Das Gastgewerbe ist eine besonders arbeitsintensive Branche, der Personalkostenanteil liegt mit 25 bis 35 Prozent besonders hoch. Gerechnet auf den gleichen Umsatz werden in der Gastronomie sechs Mal so viele Arbeitnehmer beschäftigt wie etwa im Lebensmitteleinzelhandel. Arbeitsplätze werden nicht ins Ausland verlagert, zudem beschäftigt die Branche viele Geringqualifizierte.
Dehoga-Präsident Ernst Fischer: „Während der DGB gegen jede Art von Ausnahme mobil macht, hält der Dehoga sachgerechte und rechtmäßige Differenzierungen auch im Interesse der Beschäftigten für zwingend notwendig.“

Im Interesse von Arbeitnehmern, Arbeitgebern sowie des gesamten Tourismusstandorts Deutschland setzt sich der Dehoga konstruktiv für qualifizierte Differenzierungen ein. „Es liegt jetzt in der ureigenen Verantwortung der Mitglieder des Bundestags, Differenzierungen beim Mindestlohn zum Wohle der Beschäftigung und des Mittelstandes in Gesetzesform zu gießen“, so Dehoga-Präsident Ernst Fischer. „Eine solch originär politische Entscheidung gehört nicht in eine Mindestlohnkommission. Die aktuellen Verlautbarungen der Gewerkschaften machen deutlich: Ausnahmen, die nicht im Gesetz geregelt werden, wird es nicht geben.“

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