Nun dürfen Sie erfahren, was der Kollege verdient – Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten – Gilt für Betriebe ab 200 Mitarbeiter

Nun dürfen Sie erfahren, was der Kollege verdient – Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten – Gilt für Betriebe ab 200 Mitarbeiter

Berlin, 08. Januar 2018 –
Verdienen Sie weniger als der männliche Kollege? Nach dem neuen Entgelttransparenzgesetz dürfen Mitarbeiter nun Auskunft über Löhne und Gehälter bei sog. gleicher oder gleichwertiger Arbeit verlangen. Dies gilt aber nur für Betriebe mit mindestens 200 Mitarbeitern. So dürften somit nur große Hotels und Großküchen davon betroffen