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Notfall im Hotel: Was ist zu tun? Ratgeber für Hotelmanagement

Veröffentlicht:

Von Hotel-Sicherheitsberater Florian Horn – Juni 2015
1Das Kerngeschäft eines Hoteliers und seiner Beschäftigten besteht nicht in der Erstellung von Sicherheitskonzepten und Notfallplanungen. Und doch driftet die momentane Sicherheitsdiskussion in die Abwehr der Bedrohung von Terroranschlägen ab. Ist diese Diskussion jedoch sinnvoll? Der Autor meint Nein, denn ein Großteil der kleinen oder mittelständischen Hotels ist davon gar nicht betroffen. Allgemein fehlen jedoch organisatorische Voraussetzungen, um sicherheitsrelevante Vorkommnisse zu bewältigen. So stellt sich zum Beispiel die oft unbeantwortete Frage, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen, wenn morgens ein Gast leblos im Bett vorgefunden wird? Müssen nur Maßnahmen zum Reputationsschutz der Einrichtung implementiert werden oder müssen auch die Mitarbeiter betreut werden? Grundsätzliche Fragen, für deren Beantwortung im Ernstfall keine Zeit mehr bleibt.
Sehen Sie dazu bei HOTELIER TV: Immer mehr Raubüberfälle auf Hotels – Interview mit Ulrich Jander
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Schadensbegrenzung“ (§ 9 Absatz 2 ArbSchG) zur Verfügung stehen. Notfallmanagement stellt so eine Schadensbegrenzung dar, da den Mitarbeitern Handlungsleitfäden zur Schadensbegrenzung in die Hand gegeben werden. Basis bleibt dabei das klassische Risikomanagement und eine Analyse von Risikofaktoren, die immer hotelspezifisch sind.
Gutes Notfallmanagement ist auch Teil eines notwendigen Gesundheitsmanagements, da die Langzeitfolgen von möglichen traumatischen Ereignissen, mit denen Mitarbeiter bei Raubüberfällen oder Todesfällen konfrontiert sind, verringert werden können. Neben den Angeboten der Berufsgenossenschaft kann aber auch eine schnelle Intervention notwendig werden. Ebenso greifen berufsgenossenschaftliche Maßnahmen nicht bei Gästen, die Zeugen von psychisch belastenden Ereignissen werden. Um hier keinen weiteren Reputationsverlust zu erhalten, muss die Betreuung sofort erfolgen.
Folgende Empfehlungen können grundsätzlich ausgesprochen werden:

Für Ihre eigene Notfallplanung sollten Sie sich, sofern das notwendige Fachwissen im Betrieb selber nicht vorhanden ist, externe Unterstützung suchen. Holen Sie sich dabei mehrere Angebote ein und lassen Sie sich angegebene Qualifikationen der Berater durch Zeugnisse und Zertifikate nachweisen. Abschließend sei angemerkt: Auch wenn die Kosten für die Konzeptionierung zunächst recht hoch erscheinen, so sind die Kosten final immer noch geringer, als wenn ein Notfall durch unfachmännische Bearbeitung zu hohen Langzeitkosten führt.
1Über den Autor:
Florian Horn (24) ist als Führungskraft für ein privates Sicherheitsunternehmen tätig – als Sicherheitsberater für Hotels. Er erstellt Sicherheitskonzepte für Großveranstaltungen sowie Personaleinsatzführung. Parallel absolviert er sein Masterstudium Security Management an der FH Brandenburg mit dem Schwerpunkt Hotelsicherheit, Reise- und Auslandssicherheit sowie BCM. 

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