Neues Grundsatzurteil betrifft auch Hotels mit Pools: Schwimmaufsicht muss Sicherheit stets gewährleisten und dies auch nachweisen können

Neues Grundsatzurteil betrifft auch Hotels mit Pools: Schwimmaufsicht muss Sicherheit stets gewährleisten und dies auch nachweisen können

Karlsruhe, 07. Dezember 2017 –
Dieses Grundsatzurteil hat auch Auswirkungen auf Hotels mit Schwimmbädern: Die Schwimmaufsicht muss jederzeit gewährleistet sein und der Betreiber trägt auch die Beweislast, wenn diese verletzt wurde. Dies stellt der Bundesgerichtshof klar (Az. III ZR 60/16, Urteil vom 23. November 2017).

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in