Neues Gesetz bringt Schwung in die Betriebsrente: Anrechnungsfreiheit bei geringen Einkommen und Haftungserleichterungen für Kleinunternehmen – Mitarbeiter besser an das Unternehmen binden!

Neues Gesetz bringt Schwung in die Betriebsrente: Anrechnungsfreiheit bei geringen Einkommen und Haftungserleichterungen für Kleinunternehmen – Mitarbeiter besser an das Unternehmen binden!

Berlin, 28. Dezember 2017 –
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz treten zum 1. Januar 2018 wichtige Verbesserungen der betrieblichen Altersversorgung in Kraft. Unter anderem können Arbeitnehmer künftig von höheren Steuervorteilen profitieren. Außerdem wird der bisher freiwillige Zuschuss des Arbeitgebers zur betrieblichen Rente schrittweise verbindlich, soweit dieser Beiträge für die Sozialversicherung spart.

Bisher können Arbeitnehmer bis