Neue Vorschrift: Sicherheitskräfte regelmäßig überprüfen
Berlin, 31. Januar 2017 – Mehr Sicherheit für Veranstaltungen: Mitarbeiter und Geschäftsführer von Ordnungs- und Sicherheitsdiensten können nun regelmäßig von ihren Auftraggeber überprüft werden. Dies sieht eine bereits im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretene Vorschriften vor. Darauf macht der Forum Verlag Herbert aufmerksam.
Die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter und Geschäftsführer wird regelmäßig geprüft und den Behörden ist es hierfür erlaubt, Auskunft nach dem Bundeszentralregistergesetz sowie eine Stellungnahme der Landespolizei einzufordern. Auch müssen je nach Tätigkeitsfeld vermehrt Qualifikationen erbracht werden, d. h. die Sachkundenachweise durch die IHK sind nun wesentlich öfter zur Ausführung bestimmter Aufgaben erforderlich. Unabhängig vom Arbeitsumfeld sind Ausweis und Zulassung mit den notwendigen Angaben dabei stets mitzuführen.
Bei all dem sind vor allem die Geschäftsführer von Bewachungsunternehmen in der Pflicht. Es ist ihre Aufgabe für die passende Ausbildung der Mitarbeiter zu sorgen und die vorhandene bzw. ausgeschiedene Belegschaft erstmals bis zum 31. März 2017 an die zuständige Behörde zu melden.
In Deutschland gibt es rund 5.000 Sicherheitsunternehmen. Weitere Tipps dazu gibt der Praixsratgeber „Öffentliche Veranstaltungen“.
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