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Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel: Maskenpflicht und Abstandsregel werden länger gelten - Einschränkung von Geschäftsreisen bleibt bestehen

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Berlin, 11. August 2020 – Die novellierte 1 verlängert die bisherigen Maßnahmen zum Infektionsschutz in Betrieben. Diese wurde nun vom Bundesarbeitsministerium 1.

Angenommener Einfluss von Umweltfaktoren auf die Zeitspanne bis 90 Prozent aller Sars-CoV-2-Viren zerfallen / Saisonalität von Atemwegsinfektionen.
(Daten entnommen aus https://www.dhs.gov/science-and-technology/sars-airborne-calculator – Department of US Homeland Security) (infografik: Condair Systems)

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Die Regeln machen deutlich, dass voraussichtlich viele Unternehmen an verstärkter Arbeit im Home Office sowie Verzicht auf Geschäftsreisen und Messebeteiligungen festhalten werden. Dies sind keine guten Aussichten für die Hotellerie und Veranstaltungswirtschaft.

Mit der beginnenden Erkältungszeit im Herbst empfehlen sich Grippeschutzimpfungen für Mitarbeiter und dauerhafte Desinfektionen z.B. mit Ozongeräten, die der 1 empfiehlt.

Das Plakat zeigt die Unterschiede zwischen einem Mund-Nase-Schutz und einer Atemschutzmaske (Infografik: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Tags: Hospitality

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