Neue “0,5 %-Regel” für Dienstfahrräder und -pedelecs: Warum künftig alle Dienstradler profitieren – Neue Chancen für Employer Branding
Freiburg/Breisgau, 15. März 2019 – Per Steuererlass haben die Finanzbehörden dafür gesorgt, dass ab sofort sämtliche Formen der Dienstrad-Überlassung steuerlich gefördert werden. “Die Neuregelung der Dienstrad-Versteuerung ist ein Meilenstein für eine nachhaltige Mobilitätswende”, sagt JobRad-Geschäftsführer Holger Tumat.
Starkes Signal pro Dienstrad: Für Fahrräder und Pedelecs halbiert sich ab sofort die Bemessungsgrundlage,
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