Müssen Hoteliers Ihre Gäste überwachen? Heikle Frage bei Menschenrechtsverletzungen

Müssen Hoteliers Ihre Gäste überwachen? Heikle Frage bei Menschenrechtsverletzungen

Brüssel, 11. Mai 2017 – Ein Prozess in Brüssel macht nachdenklich: Acht Frauen einer vermögenden saudischen Familie sollen in einem luxuriösen Hotel ihre Angestellten misshandelt haben. Zwar liegt der Fall bereits neun Jahre zurück, aber nun könnte ein Exempel statuiert werden. Die Dienstmädchen – junge Frauen meist von den Philippinen – sollen rund um die Uhr zur Arbeit gezwungen worden sein, sollten vor den Zimmertüren ihrer Arbeitgeberinnen schlafen und seien ständig beschimpft worden. Nun klagte eine Menschenrechtsorganisation, der sich eine der gepeinigten Frauen die fliehen konnte, anvertraute.

Nicht selten reisen reiche Familien aus dem arabischen Raum zm Shopping oder medizinischen Behandlungen nach Europa, samt ihrer Mitarbeiterinnen. Wie sie ihre Dienstboten behandeln, ist in ihrer Heimat womöglich erlaubt, verstößt aber in den EU-Staaten gegen nationales Recht.

Für Hoteliers stellt sich die Frage, ob man sicht bei schweren verstößen mitschuldig machen kann. Das deutsche Strafgesetzbuch sieht bei Mitwissern von “Straftaten gegen die persönliche Freiheit” Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor (StGB §138). Ob nun just Misshandlungen von Dienstmädchen auch als Menschenraub oder krimineller Menschenhandel – oft werden die jungen Frauen ohne Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis in die Luxushotels nach Europa geschmuggelt – zu werten sind, bliebe abzuwarten.

Neben der juristischen Erwägung sind moralische Aspekte zu berücksichtigen: Sind bei Gästen aus dem arabischen Raum Misshandlungen von Bediensteten offensichtlich, bedarf es enormen Fingerspitzengefühls diese auf die Unrechtmäßigkeit hierzulande hinzuweisen. Bei begründeten Vermutungen wiederholter Misshandlungen kann man eine erneute Buchung von Langzeitaufenthalten verweigern; dem gegenüber stehen allerdings die nicht unlukrativen Einnahmen für meist mehrere Suiten und Zimmer. Im aktuellen Fall in Brüssel hatte die betreffende Familie eine gesamte Etage im damaligen Conrad – heute Steigenberger Grand Hotel Brüssel – über mehrere Monate gebucht.