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IHA-Topmanager: Sicherheitslücken bei privat vermieteten Betten schließen - Terroristen können unentdeckt unterkommen

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Berlin, 13. Mai 2016 – In punkto Sicherheit gibt es neu entdeckte Lücken: Attentäter können womöglich unentdeckt in privat vermieteten Wohnungen unterkommen. Eine Identitätskontrolle wie in Hotels gibt es nicht. Dies geht aus einem 1, hervor.
Das Bundesmeldegesetz wird offenbar bei Privat- und Ferienwohnungen nicht angewendet, lässt ein veröffentlichtes Schreiben des Innenministeriums vermuten. Nachdem drei mutmaßliche, islamistische Terroristen in einem Gasthof bei Kitzingen unterkamen – man kam ihrem Aufenthaltsoprt nur durch Auswertung von Handydaten auf die Schliche – drohe sich der “Sicherheitsaspekt gegen die Hotellerie” zu richten, so Luthe. Auch die Attentäter von Paris seien in privat vermieteten Wohnungen untergekommen, wurde berichtet.
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) enthalte keine Anweisungen zur Identitätskontrolle von Gästen bei Privat- und Ferienwohnungen. “Wenn es erkennbare Lücken im Konzept der Inneren Sicherheit gibt, müssen diese zügig geschlossen”, forderte nun Luthe.
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