Hotellerie: Bettensteuer bleibt in Duisburg – Abgelehnt in Moers und Gotha
(Duisburg/Moers/Gotha/Schwerin, 09. Dezember 2011) Die Bettensteuer ist weiter auf dem Vormarsch: In Duisburg kann die Matratzen-Maut nun erhoben werden, nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Klage zweier Hoteliers abgewiesen hat. In Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) ist die Zwangsabgabe konkret geplant. In Moers (Nordrhein-Westfalen) und Gotha (Thüringen) wurde die Sondersteuer offiziell abgelehnt. Eine Übersicht der Bettensteuer in deutschen Städten und Gemeinsen ist unter www.dehoga.de abrufbar.
In Duisburg wollen die Hoteliers weiter gegen die Bettensteuer kämpfen und bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Dies kündigte der örtliche Dehoga-Verband an. Rolf Schenkel vom Hotel Sittardsberg hatte gegen die Zwangsabgabe geklagt, die der Stadtrat im Herbst vergangenen Jahres beschlossen hatte. Seit Einführung der Bettensteuer im November seien bis Ende August diesen Jahres 19.000 weniger Übernachtungen gezählt worden, heißt es in Medienberichten. Gäste könne in nahe gelegene Städte wie Oberhausen, wo noch keine Bettensteuer erhoben wird, ausweichen.
Moers und Gotha verzichten auf Bettensteuer
In Duisburg bleibt die Matratzen-Maut, in Moers kommt sie dagegen nicht. Trotz der Rechtmäßigkeit der Bettensteuer soll in der niederrheinischen Stadt keine Sonderabgabe eingeführt werden. In Nordrhein-Westfalen kämpfen nun die Hotelier in Köln, Dortmund, Aachen und Duisburg mit der Extrasteuer; in Krefeld ist die Bettensteuer geplant.
Im thüringischen Gotha lehnte nun der Stadtrat die Einführung einer Bettensteuer mehrheitlich ab. Befürchtet wurde ein Rückgang der Übernachtungszahlen um bis zu zehn Prozent. In der Landeshauptstadt sei die Gästezahl nach Einführung der Zwangsabgabe um 7,6 Prozent zurück gegangen, berichteten Zeitungen.
Schwerin – IHK mahnt: Keine vorschnelle Kulturförderabgabe in Schwerin
Die IHK zu Schwerin hat erhebliche Bedenken, eine Sonderabgabe auf die Übernachtungspreise von Hotels in der Landeshauptstadt einzuführen. Diese hatten die Unternehmerinnen und Unternehmer der IHK-Vollversammlung bereits im April in einem Beschluss des Gremiums dargelegt.
„Der verlockende Gedanke, das städtische Haushaltsdefizit über die Einführung einer Sonderabgabe zu verringern, ist sicher nachvollziehbar“, schätzt Siegbert Eisenach, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin, ein. Aus Sicht der Schweriner IHK leisten jedoch die Hotels und Pensionen in Schwerin hierfür bereits einen erheblichen Beitrag durch die Gewerbesteuer. Die IHK mahnt zudem, dass die unterschiedlichen Variationen sowie die zum Teil noch laufenden juristischen Auseinandersetzungen zur Bettensteuer deutschlandweit eine große Verunsicherung im Beherbergungsgewerbe und in vom Tourismus profitierenden Branchen, wie beispielsweise in Gastronomie und im Einzelhandel, ausgelöst hätten. „Wir empfehlen der Stadt Schwerin deshalb, genau zu überlegen und zu prüfen, ob der Ausbau und der Erhalt kultureller Einrichtungen zunächst nicht auch mit vorhandenen Finanzierungsinstrumenten realisiert werden kann“, so Eisenach.
Die Idee einer „Bettensteuer“ verbreitete sich, als die Stadt Köln im Oktober 2010 eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis einführte. Dieses Prinzip fand deutschlandweit Nachahmer. Unklar sind bisher jedoch vor allem die Handhabung einer Kulturförderabgabe bei beruflichen Übernachtungen sowie die Vereinbarkeit mit der von der Bundesregierung beschlossenen Mehrwertsteuersenkung auf Hotelübernachtungen. „Abgesehen von den zusätzlichen städtischen Kosten für einen höheren Verwaltungsaufwand, hätte eine dadurch verursachte Verringerung der Gästezahlen fatale Folgen für die Branche“, warnt Eisenach. Zu bedenken sei auch eine mögliche Rückzahlung dieser Sonderabgaben, wenn ein Gericht in Zukunft die Bettensteuer zu Fall bringen sollte.
Die IHK unterstreicht, dass die Wirtschaft klare Rahmenbedingungen benötigt, die langfristig Gültigkeit behalten. Nur so könnten Investitionen vor Ort sich rechnen und Mitarbeiter beruhigt in die Zukunft sehen.
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