Hotel-Racheaktion geht voll nach hinten los – Gästen für schlechte Bewertung einfach 130 Euro von Kreditkarte abgebucht – Internationaler Medienaufschrei
(Blackpool/Großbritannien, 20. November 2014) Rache ist süß – und lukrativ, dachte sich wohl der Betreiber des Broadway Hotel im englischen Blackpool. Einem Paar, was harsche Kritik über mangelnde Sauberkeit und Hygiene bei tripadvisor.com hinterlassen hatte, buchte er zusätzlich rund 130 Euro von der Kreditkarte ab; die AGB ließen dies zu, so sein Argument. Die Gäste ließen dies nicht auf sich sitzen und wendeten sich an die Medien. Die Folge: Das Hotel ist international bekannt geworden – nicht gerade im positiven Sinn. Zeitungen und TV-Sender aus ganz Großbritannien, den USA und auch Deutschland berichten über den kurioses Fall von Review Management. Ausgewählte TV-Beiträge sehen Sie bei HOTELIER TV: http://www.hoteliertv.net/international/hotel-fine-couple-for-leaving-bad-review/
Schlechte Hotel-Bewertungen mit Extra-Gebühren belegen – könnte dies auch in Deutschland geschehen? Für die deutsche Justiz wäre auch dies ein Präzedenzfall: Geht ein Gast mit einer Zimmerbuchung einen fixen Vertrag mit dem Hotel ein, der auch Bestimmungen über Bewertungen und ggf. üble Nachrede umfasst? Das wäre ein Novum im alltäglichen Ränkespiel um die zuweilen missliebigen Gäste-Rezensionen.
Im aktuellen Fall des Hotels Broadway in Blackpool hat der Betreiber offensichtlich nicht mit dem Verve der betagten Gäste gerechnet: Diese gaben nun ein TV-Interview nach dem anderen – mit der Folge, dass man weltweit das Hotel nun kennt, nur eben nicht als höfliche Empfehlung. Als “schmutziger, stinkender und verdorbener Schuppen” bezeichnet zu werden – mit Millionen-Abdrucken und Millionen-Zuschauerzahlen – dürfte sich kontraproduktiv auswirken.
Medienberichten zufolge sind Geldstrafen für schlechte Hotel-Bewertungen vereinzelt an der Tagesordnung. Ein Hotel in New York City drohte Gästen an, für negative Rezensionen eine Gebühr von 500 US-Dollar zu erheben. Erst wenn die negative Kritik entfernt würde, erhalte man die Strafgebühr zurück. Der Eintrag auf der Hotel-Webseite sei ein Witz gewesen, redete sich der Betreiber später heraus. Denn: Internetnutzer hatten sich darüber empört (zu recht) und dazu aufgerufen, die Unterkunft auf Portalen so schlecht wie nur möglich zu machen. Der Hotelier ruderte hilflos zurück – per Facebook-Postings.
Der Fall von Blackpool zeigt, wie mächtig die Verbrauchermacht heutzutage sein kann. Dass Gästekritik ein Hinweis auf Missstände sind, haben längst nicht alle Hoteliers verinnerlicht. Kürzlich wunderte sich der Betreiber eines Ferienhotels auf einer Nordseeinsel über die Kritik von Stammgästen, die seit 20 Jahren in jedem Sommer zu ihm kamen und die abgewetzten Polstermöbel kritisierten: Dürfen die Gäste mich überhaupt bewerten?
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