holidaycheck.de: Wandel vom „unabhängigen Bewertungsportal“ zur kommerziellen Vermarktungsplattform?
(Hamburg, 09. Juli 2011) Das könnte das Anfang vom Ende bedeuten: Bislang kannte man holidaycheck.de als Hotel- und Reise-Bewertungsportal, nun könnte damit Schluss sein. Die Schweizer Plattform wandelt sich immer mehr zu einer kommerziellen Vermarktungsplattform für Hotelpackages und Reiseangebote. Mit „Holidaycheck Deals“ wurde Anfang Juli ein entsprechendes Verkaufsprogramm gestartet. Genau dies könnte das bisherige Geschäftsmodell entscheidend verändern, wie nun in einem Verfahren zwischen A&O Hotels und holidaycheck.de vor dem Hamburger Oberlandesgericht bekannt wurde.
[youtube=http://www.youtube.com/watch?v=JKuEQsn8x_E&w=640&h=390]
“Vor Gericht hat holidaycheck.de sich unter anderem damit verteidigt, dass man den Bewertungen ja völlig neutral gegenüberstehe. Es sei holidaycheck.de gleichgültig, ob Hotels gut oder schlecht bewertet werden. Dies gilt spätestens seit Einführung der ‚Holidaycheck-Deals’ nicht mehr. Wer selbst Reiseangebote macht, kann nicht ernsthaft behaupten, dass es ihm egal sei, ob diese gut oder schlecht bewertet werden”, sagte Dr. Alexander Freiherr Knigge gegenüber „Hotelier TV“.
Der Anwalt der Berliner Kanzlei Harms Ziegler betreut seinen Mandanten Oliver Winter von A&O Hotels in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Holidaycheck AG; wir berichteten. Winter geht es darum, dass seine A&O Hotels und Hostels nicht mehr auf dem angeblichen Bewertungsportal gelistet und damit bewertet werden dürfen. Sollte Winter Recht zugesprochen bekommen, könnte es zu einem massenhaftes Austreten von verärgerten Hotels bei holidaycheck.de kommen.
Dies würde das etablierte Geschäftsmodell der zum Burda-Konzern gehörenden Firma, nämlich mit Veröffentlichungen von mehr oder weniger fairen Gästebwertungen von Hotels, gefährden. Da die Holidaycheck AG Teil der börsennotierten Burda-Tochter Tomorrow Focus AG ist, ist die Aufregung in den Chefetagen groß.
“Dass holidaycheck.de als Wettbewerber der Hoteliers anzusehen ist, war auch bisher einhellige Auffassung in der Rechtsprechung“, so Knigge. Und weiter: „Damit unterliegt das Internetangebot im Prinzip den besonderen Fairnessregeln des Wettbewerbsrechts, zu denen auch gehört, dass man Wettbewerber nicht verunglimpfen und auch keine negativen Tatsachenbehauptungen über Wettbewerber verbreiten darf, die nicht erweislich wahr sind.”
Online-Reputation bei holidaycheck.de käuflich?
Der nächste Vorwurf, der im Raum steht, wiegt schwer: Offenbar können sich Hotels eine aufgehübschte Online-Reputation bei holidaycheck.de „erkaufen“. Anwalt Knigge: “Holidaycheck.de wirbt bei den Hoteliers ja ganz offensiv damit, dass ein Eingriff in die angeblich neutrale Bewertungsplattform erfolgt: Wer sich als Hotelier auf den ‚Deal’ einlässt erhält mehr Bewertungen, erhöhte Sichtbarkeit und eine bessere Online-Reputation. Und holidaycheck.de erhält Geld dafür.”
Bislang war es in Teilen der Hotellerie durchaus Usus, PR-Agenturen oder Social-Media-Berater mit dem Verfassen und Platzieren von „Gästebewertungen“ zu beauftragen. Etliche dieser manipulierten Beiträgen waren bis zuletzt immer noch zu finden, auch bei holidaycheck.de. Das würde sich mit dem neuen Modell von Marktführer holidaycheck.de nun erübrigen. Die Zeiten der lustigen, bunten Internet-Community wären damit endgültig vorbei.
Comments ()