Hausrecht anwenden? Maskenmuffel und Hygienesünder konsequent hinaus bitten… Über das NewNormal in der Gastro-Diplomatie

Hausrecht anwenden? Maskenmuffel und Hygienesünder konsequent hinaus bitten… Über das NewNormal in der Gastro-Diplomatie
Maskenmuffel in der Gastronomie? (Foto: Candid Shots / Pixabay)

Hamburg, 20. August 2020 – Dilemma in der Gastronomie: Müssen Profi-Gastgeber zu Hygiene-Polizisten werden und Maskenmuffel hinausbitten? In diesen Tagen mehren sich die deutlichen Appelle zur Einhaltung der Hygieneregeln, so vom Dehoga-Bundesverband oder aus der Politik.

“Es sollten alle darauf bedacht sein, die seit Mitte Mai gewonnenen Freiheiten des Ausgehens und Reisens zu verteidigen”, sagte Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga-Bundesverbandes, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Ansteckungsgefahr sei zwar nicht zu bestreiten. “Insgesamt ist das Infektionsgeschehen in unseren Betrieben aber niedrig.”

“Von der Eckkneipe bis zum Sternelokal sei zu sehen, dass mitunter nicht so genau auf Abstände geachtet wird. Auch sei aufgefallen, dass die Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten in vielen Fällen entweder gar nicht oder nicht gut geführt würden”, monierte der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin, und drohte mit Verschärfungen der Auflagen.

Tatsächlich stellt sich die Frage, ob man Eintragungen von Gästedaten auf Plausibilität hin prüfen sollte: Schreibt sich ein Gast etwa mit “Mickey Mouse” ein, ist eine Ermahnung fällig. Immer häufiger wird just dies bei Kontrollen der Ordnungsämter moniert.

Nur wie kann man Gäste erziehen? Zunächst stehen diskrete Bitten im persönlichen Gespräch an – mit der Bitte um Verständnis ob der oktroyierten Regelungen, ganz unpolitisch und wertfrei. Wichtig dabei: Sich nicht in Diskussionen einlassen – hart, aber herzlich auf korrekte Eintragungen bestehen.

Zweite Stufe ist die deutliche Ermahnung noch immer im persönlichen Gespräch: Noch bittende Aufforderung verbunden mit einem deutlichen Signal in Mimik und Körpersprache, dass die Einhaltung der Hygieneregeln unabdingbar sei.

Dritte und letzte Stufe ist es, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und den betreffenden Hygienesünder hinaus zu bitten, ggf. mit Androhung und tatsächlicher Einbeziehung der Polizei. Freilich bleibt dies in der Gastro-Diplomatie stets nur Ultima Ratio.

Die Last, die Einhaltung der Hygieneregeln zu kontrollieren, liegt auch weiterhin de facto beim Gastronomen oder Hotelier. Da gilt es, stets mit gutem Beispiel voranzugehen – ergo den Mund-Nasen-Schutz zu tragen, penibler Desinfektion von Tischen, Speisekarten und Amenities Vorrang zu geben und hundertprozentig erfüllten HACCP-Management die nötige Prämisse im Total Quality Management einzuräumen. Dies verlangt nach anhaltender Disziplin – was sich im Qualitätsempfinden der Gäste entsprechend positiv niederschlägt. Hygiene ist eben neben Lage und Preis/Leistung zur dritten Kern-Messgröße für den wirtschaftlichen Erfolg avanciert.

Lesen Sie dazu auch einen Leitartikel von Holedo-CEO Ralf Borchert:
New Normal nur mit Maske?!

Unterdessen tut sich ein weiteres Reizthema auf: Check-in nur bei Verwendung der Corona-Warn-App? Ein Campingplatz-Betreiber fordert seine Gäste dazu auf, die Warn-App zu nutzen, sonst werde die Buchung verweigert. Dies ist durchaus rechtens, auch wenn die Bundesregierung stets die Freiwilligkeit bei der Smartphone-Lösung propagierte. Die Frage ist: Wird dies Schule machen in Hotellerie und Gastronomie, um ein Zeichen zur peniblen Einhaltung der Hygieneregeln zu setzen?