Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes lässt Hoteliers und Gastronomen hoffen: Pachtkürzung rechtens

Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes lässt Hoteliers und Gastronomen hoffen: Pachtkürzung rechtens
Hotel Reception (Photo: PhotoMIX-Company / Pixabay)

Karlsruhe, 12. Januar 2022 – Ein höchst willkommenes Grundsatzurteil: Der Bundesgerichtshofes (BGH) hat heute entschieden, dass Pachtkürzungen in Folge “hoheitlicher Maßnahmen” zur Pandemiebekämpfung grundsätzlich rechtens seien. Dies würde Mietern von gewerblich genutzten Räumen wegen “Störung der Geschäftsgrundlage” zustehen. Viele Hoteliers und Gastronomen werden nun aufatmen. Was dieses Grundsatzurteil für Verfahren zwischen Hotelbetreibern und Verpächtern im Einzelnen bedeutet, bleibt abzuwarten.

Die umfängliche Pressemitteilung des BGH kann hier abgerufen werden: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022004.html?nn=10690868

Statement von Markus Luthe zum BGH-Urteil zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

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