Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes lässt Hoteliers und Gastronomen hoffen: Pachtkürzung rechtens
Karlsruhe, 12. Januar 2022 – Ein höchst willkommenes Grundsatzurteil: Der Bundesgerichtshofes (BGH) hat heute entschieden, dass Pachtkürzungen in Folge “hoheitlicher Maßnahmen” zur Pandemiebekämpfung grundsätzlich rechtens seien. Dies würde Mietern von gewerblich genutzten Räumen wegen “Störung der Geschäftsgrundlage” zustehen. Viele Hoteliers und Gastronomen werden nun aufatmen. Was dieses Grundsatzurteil für Verfahren zwischen Hotelbetreibern und Verpächtern im Einzelnen bedeutet, bleibt abzuwarten.
Die umfängliche Pressemitteilung des BGH kann hier abgerufen werden: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022004.html?nn=10690868
Der staatlich verordnete Lockdown hatte Hotels und Restaurants vor enorme Schwierigkeiten gestellt: Pachtzahlungen liefen zunächst ohne Kürzungen weiter und Versicherer verweigerten die Zahlungen im Rahmen von Betriebsschließungspolicen. Erst nach Klagen ließen sich erste Einigungen erzielen.
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