Großzügige Stornierungsregeln bei Pauschalreisen: Verbraucher sollten Bedingungen sorgfältig lesen
Berlin, 04. Januar 2021 – Der Reisebranche haben nicht nur die Ausfälle der vergangenen Monate schwer zugesetzt, es fehlt vor allem an neuen Buchungen. Im Winter wird traditionell der Sommerurlaub geplant, aber die Neubuchungen bleiben derzeit noch weit hinter Normalniveau zurück. Ohne Buchungen sinkt die Liquidität der Unternehmen – und damit die Aussicht, die Coronapandemie wirtschaftlich zu überstehen.
Aus diesem Grund verzichten einige Reiseveranstalter derzeit bei Neubuchungen weitgehend auf Stornogebühren. Damit fällt das bisher größte Instrument der Reisebranche zur Kundenbindung zumindest für eine gewisse Zeit weg. Bei TUI zum Beispiel, dem größten Anbieter für Pauschalreisen im deutschsprachigen Raum, können bis zum 10. Januar abgeschlossene Buchungen bis 14 Tage vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen kostenlos storniert werden. Wie TUI dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) bestätigte, werden anschließend sogenannte Flex-Tarife eingeführt. Wenn die Kunden ab 11. Januar kostenfrei stornieren wollen, müssen sie dafür eine zusätzliche Gebühr zahlen. Über die genaue Höhe hat das Unternehmen keine Auskunft gegeben.
Reiserechtsanwalt Rosbeeh Karimi weist im Verbrauchermagazin “Super Markt” darauf hin, dass ein gesetzlicher Anspruch auf pandemiebedingte kostenlose Stornierung ohnehin weiter gelte: “Sobald außergewöhnliche Umstände vorliegen, habe ich sowieso ein kostenfreies Stornorecht. Und außergewöhnlich Umstände liegen dann vor, wenn z.B. ein Urlaubsgebiet … als Risikogebiet eingestuft wird. Dann kann ich von der Reise zurücktreten, auch wenige Stunden vor Reisebeginn.” Dazu gehöre auch, dass … die Anreise nicht sichergestellt ist oder das Hotel geschlossen hat und es keinen vergleichbaren Ersatz gibt. Auch Quarantäneregelungen im Urlaubsland fallen darunter. Das heißt, ein Flextarif deckt zusätzlich zum gesetzlichen Recht auf Stornierung nun auch persönliche Gründe für einen Reiserücktritt ab. Das Angebot ist demnach sinnvoll für Urlauber, die flexibel bis kurz vor Reiseantritt bleiben möchten.
Auch DER Touristik, wozu unter anderem ITS, Meiers Weltreisen und Jahn Reisen gehören, wirbt mit kostenlosen Stornierungen für Pauschalreisen, die bis Ende Januar gebucht werden. Wie auch bei anderen Veranstaltern sind im Kleingedruckten allerdings einzelne Leistungen, wie z.B. Mietwagen, davon ausgenommen. Der Rechtsexperte weist aber darauf hin, dass es dennoch weiterhin Anspruch auf die komplette Erstattung gibt. “Wenn ich parallel zum vertraglichen Rücktrittsrecht auch ein gesetzliches Rücktrittsrecht habe – etwa weil mein Zielgebiet Pandemiegebiet und Risikogebiet ist – dann kann ich … den vollen Reisepreis zurückverlangen”, so Roosbeh Karimi.
Der Fachanwalt kritisiert zudem den Versuch einiger Anbieter, den kostenfreien Rücktritt aus Pandemiegründen auszuschließen, weil Corona ja mittlerweile bekannt sei: “Die Pandemie mag bekannt sein, aber auch wenn ich heute einen Urlaub buche, dann buche ich diesen Urlaub ja mit der gemeinsamen Vertragsgrundlage, dass ich diesen Urlaub antreten kann und auch einen Urlaubsgenuss erlebe. Und in dem Moment, wo dieser Urlaub dann aufgrund neuer (pandemiebedingter) Umstände nicht angetreten werden kann, habe ich natürlich weiterhin ein kostenfreies Rücktrittsrecht.”
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