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Gesetz beschlossen: Mindestlohn gilt ab 1. Januar 2015 - Übersicht der Ausnahmen und Regelungen

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UPDATE (Berlin, 03. Juni 2014) Die Bundesregierung hat nun das entsprechende Gesetz beschlossen: Ab 1. Januar 2015 gilt allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für alle Branchen. Die Beratungen im Bundestag sollen noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Die Beschlussfassung im Bundesrat ist für September 2014 geplant, so dass das Gesetz pünktlich zum 1. Januar 2015 in Kraft treten könne, heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium. Man gehe davon aus, dass infolge der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns am 1. Januar 2015 dann 3,7 Millionen Beschäftigte einen höheren Lohn erhalten werden. Wie nun bekannt wurde, soll der Mindestlohn bereits ab 2017 alle zwei Jahre angehoben werden. Darauf haben sich Medienberichten zufolge Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) geeinigt. Die Lohnsteigerung soll analog zur Tariflohnentwicklung in den 24 Monaten zuvor ausfallen, heißt es. Die Einigung sei ein Kompromiss in der Mindestlohn-Kommission.
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Nicht unter die Regelung fallen:

Übergangsregelung für laufende Mindestlohntarifverträge:
In der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016 sind tarifliche Abweichungen allein auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (wg. Lohnuntergrenze Leiharbeit) erlaubt. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der allgemein verbindliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung, spätestens dann müssen überall 8,50 Euro gezahlt werden.
Die Mindestlohnkommission:
Die Mindestlohnkommission besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern (drei Arbeitgebervertreter, drei Arbeitnehmervertreter), und je einem von Seiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgeschlagenen Wissenschaftler ohne Stimmrecht sowie einem Vorsitzenden, den beide Seiten gemeinsam benennen sollen.
Das künftige Mindestlohn-Verfahren:
Die Höhe des Mindestlohns wird jährlich, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2018 überprüft. Von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassungen des Mindestlohns werden durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung erlassen.

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