Gefährliches Gefühl von Sicherheit: Kann man sich mit dem Kleinen Waffenschein wirksam schützen?
Berlin, 28. November 2016 – Immer mehr Deutsche beantragen einen sog. Kleinen Waffenschein, bis Ende Oktober waren es 449.000. Damit darf man Schreckschusspistolen, Pfefferspray und Reizgas kaufen. Die starke Zunahme bei den Waffenscheinanträge um 63 Prozent innerhalb der vergangenen zwölf Monate ist Anlass zur Sorge: Offenbar ist Sicherheit ein ganz großes Thema, auch in der von Raubüberfällen geplagten Hotellerie und Gastronomie. Doch kann man sich mit einem Kleinen Waffenschein wirklich wirksam schützen?
Die Polizei rät dazu, in gefährlichen Situationen deeskalierend zu wirken. „Das Tragen von Waffen ist genau das Gegenteil von gefahrenbewusster Risikominderung“, gibt Sascha Braun, Justiziar der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gegenüber polizei-dein-partner.de zu bedenken. Schreckschusswaffe seien von echten Handwaffen kaum zu unterscheiden. „Wird die Polizei gerufen, die dann sieht, wie jemand eine Waffe auf eine andere Person richtet, kann es schnell gefährlich werden – auch wenn es sich bei dem Waffenträger eigentlich um das Opfer handelt. Kein Polizist hat in solch einem Fall die Zeit, erst den Sachverhalt zu klären. Da steht jemand mit einer Waffe in der Hand, und deshalb muss sofort gehandelt werden. Dreht man sich in solch einem Fall dann etwa noch um und richtet die Waffe gegen die Polizei, ist die Gefahr sehr groß, dass geschossen wird. Auch aus diesem Grund ist von Schreckschusswaffen dringend abzuraten“, betont der GdP-Experte.
Als Alternative zu vermeintlicher Sicherheit mit dem sog. Kleinen Waffenschein raten Sicherheitsexperten zu Verteidigungssportarten und Selbstbehauptungskursen; zu letzteren wird bei der Polizei geraten. „Es geht vielmehr um die Frage: Habe ich die Möglichkeit, aus einer potenziell gefährlichen Situation herauszukommen? Und: Kann ich sie möglicherweise vermeiden?“, so Braun. Im Mittelpunkt des Kurse stehe, ein Gefühl für Gefahren zu entwickeln und sich auf seine Intuition zu verlassen. Das Tragen von Waffen mindere aber oft das Risikobewusstsein. „Menschen, die Waffen tragen, sind auch bereit, sie einzusetzen – sie fühlen sich stark, unverwundbar und überlegen, auch wenn das nicht wirklich der Fall ist“, so Braun.
Der Kleine Waffenschein ist nötig, um Schreckschuss- oder Gasdruckpistolen auch außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks tragen zu dürfen. Waffenhändler und Wissenschaftler führen den Anstieg auf die sexuellen Übergriffe und Diebstähle in der Silvesternacht insbesondere in Köln und Hamburg zurück.
Fachhändler berichteten gegenüber dem NDR von einem regelrechten Run auf Pfeffersprays. Der Frankfurter Hersteller DEF-TEC Defense Technology zum Beispiel steigerte nach eigenen Angaben seinen Umsatz im ersten Quartal um 1200 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Zeitweise habe man bis zu 13.000 Spraydosen täglich ausgeliefert.
Die Polizei sieht die Verwendung von Pfeffersprays und Schreckschusswaffen durch Privatpersonen kritisch. Das Landeskriminalamt Niedersachsen etwa warnt davor, dass der voreilige Griff zu solchen Waffen angespannte Situationen noch verschlimmern kann. Außerdem seien sich viele Menschen nicht über die rechtlichen Folgen klar, erklärte LKA-Sprecherin Stephanie Weiß: “Der Einsatz von Pfefferspray oder auch einer Schreckschusswaffe ist immer eine Straftat, nämlich eine gefährliche Körperverletzung. Das ist immer nur in einer Notsituation gerechtfertigt. Man darf diese Waffe natürlich nicht einsetzen, wenn man einfach nur provoziert wird.” Grundsätzlich sind Pfeffersprays in Deutschland nur für die Abwehr von aggressiven Tieren zugelassen. Gegen Menschen dürfen sie nur im absoluten Notfall eingesetzt werden.
Der Einsatz von Schreckschusswaffen, Pfefferspray und Reizgas kann schnell nach hinten losgehen. Immer mehr Hoteliers und Gastronomen wollen ihren Betrieb, Gäste und Mitarbeiter beschützen und beantragen den Kleinen Waffenschein, weiß Sicherheitsexperte Ulrich Jander zu berichten. Der „Hotelsheriff“ warnt jedoch vor einem leichtfertigen Einsatz der Verteidigungsmittel: So sollte Pfefferspray nur im äußersten Notfall und nicht in geschlossenen Räumen eingesetzt werden, da so Gäste und Mitarbeiter ebenfalls verletzt werden könnten.
Auch bei Reizgas – mit einer entsprechenden Pistole verschossen – kann man sich schnell selbst verletzten: Die Reizgaswolke breitet sich unmittelbar vor dem Lauf aus und reicht oft bis zum Schützen zurück. Der Einsatz von Abwehrmittel und Waffen ist meist die schlechtere Variante. Besser seien Tresore mit Zeitschließautomatik, um größere Bargeldsummen zu sichern. Dies solle mit entsprechenden Türschildern am Gastbetrieb deutlich gemacht werden, so Jander.
Als Leserservice bietet die Redaktion von “gastronomie & hotellerie” Ihnen ein kostenlos abrufbares Türschild zu Abschreckung von Ganoven. Die Vorlage “Mehr Sicherheit für das Gastgewerbe” kann per E-Mail angefordert werden: gastro.redaktion@hussberlin.de
Weitere Informationen:
Waffenschein
Nationales Waffenregister
Comments ()