Gastronomie im Lockdown: Speisen zur Mitnahme können problemlos in Kundenbehältnisse gefüllt werden
Berlin, 30. Oktober 2020 – Der erneute Lockdown Light ab dem 2. November setzt viele Gastronomen wirtschaftlich stark unter Druck. Außer-Haus-Angebote sind eine wichtige Möglichkeit, die Verluste in der Covid-19-Pandemie zu reduzieren. Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden, möchten viele Kunden gern eigenes Geschirr oder Transportbehältnisse verwenden. Doch manche Gastronomen sind unsicher, ob dies zulässig ist. Dr. Sieglinde Stähle vom Lebensmittelverband kann hier beruhigen: “Auch in Corona-Zeiten ist es grundsätzlich zulässig und möglich, wenn ein paar zusätzliche Regeln der Lebensmittelhygiene beachtet werden.”
Wenn ein Kunde seine eigenen Behältnisse mitbringt, so müsse vor allem darauf geachtet werden, dass Kreuzkontaminationen vermieden werden. “Das Kundengeschirr darf nicht durch den ganzen Betrieb wandern, sondern muss an einer Stelle gehalten, befüllt und verschlossen werden”, so Stähle. Auch rechtlich trägt der Gastronom keine Verantwortung, wenn das Kundengeschirr ungeeignet ist oder zum Beispiel ungewünschte Stoffe abgibt.
Die wichtigsten Regeln, die ein Gastronom kennen und beachten muss, wenn er seine Speisen in Kundenbehältnisse abfüllt, stehen im kostenlosen Merkblatt: https://www.lebensmittelverband.de/de/lebensmittel/sicherheit/hygiene/hygiene-beim-umgang-mit-mehrweg-bechern-behaeltnissen-pool-geschirr
Comments ()