Fällt nun endgültig die Zwangslistung bei Bewertungsportalen? Bundesgerichtshof fällt hochinteressantes Grundsatzurteil
Karlsruhe, 20. Februar 2018 –
Ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof wird Folgen haben: Eine Kölner Hautärztin hatte dagegen geklagt, bei jameda.de gelistet zu werden und bekam nun dazu Recht. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung überwiege in diesem Fall das Recht von Jameda auf Meinungs- und Medienfreiheit, heißt es in der Urteilsbegründung.
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