Europäisches Parlament stimmt gegen Einbeziehung einzelner Hotelleistungen in die Pauschalreiserichtlinie
(Berlin/Straßburg, 13. März 2014) In seiner gestrigen Sitzung hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit in erster Lesung den Bericht zur Novellierung der Pauschalreiserichtlinie angenommen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt ausdrücklich die vorgelegten Änderungen. „Wir sind froh, dass das Europäische Parlament sich dafür entschieden hat, unseren auch schon vom zuständigen Ausschuss übernommenen Empfehlungen bezüglich der Hotelleistungen zu folgen“, kommentiert IHA-Vorsitzender Fritz G. Dreesen das Abstimmungsergebnis.
Im Vergleich zum ursprünglich von der Kommission vorgelegten Entwurf, stellt der vom Parlament angenommene Novellierungsvorschlag des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz eine deutliche Verbesserung für die Hotellerie dar. Dies betrifft insbesondere die klare Definition der Nebenleistung sowie die Abgrenzung, wann im Falle der Kombination einer Hotelübernachtung mit einer weiteren Leistung eine Pauschalreise vorliegt. Für die Hotellerie sind diese Klarstellungen von maßgeblicher Bedeutung. Andernfalls wäre für ein Hotel nur schwer abzuschätzen, welche Dienstleistungen zusätzlich zu einer reinen Übernachtung angeboten werden können, ohne direkt in den Anwendungsbereich der Richtlinie zu geraten.
Positiv ist außerdem zu bewerten, dass das Parlament ausdrücklich von einer Ausweitung des Anwendungsbereiches auf Einzelreiseleistungen sowie der Einführung eines 24stündigen Widerrufsrechts Abstand genommen hat. Erstere unterstehen der Verbraucherrechterichtlinie und bieten dem Interesse der Verbraucher ausreichend Schutz. Darüber hinaus verzichtet die erst kürzlich überarbeitete Verbraucherrechterichtlinie explizit auf ein Widerrufsrecht für Reiseleistungen. „Entsprechende Regulierungsvorschläge hätten damit nicht nur zu Verwirrung und Rechtsunsicherheit geführt, sondern auch zu Verzerrungen des europäischen Rechtssystems,“ zeigt sich Dreesen erleichtert für die Branche.
Es ist nun Aufgabe der kommenden Ratspräsidentschaften, die Vorlage mit entsprechendem Feingefühl weiter voranzutreiben und die ausgewogene Position des Europäischen Parlamentes in den Verhandlungen mit dem Rat aufrechtzuerhalten.
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