ETL-Adhoga-Chef Erich Nagl: Weiße Kassen lohnen sich! 75% Finanzhilfe ist ein fairer Deal der Politik für Gastronomen und Hoteliers
Positive Signale für Hotels und Gastronomen sowie alle Betriebe, die temporär schließen müssen: Umsätze aus Take-Away, die diesen Monat getätigt werden, sollen nicht in Abzug gebracht werden. – Bund stellt laut aktueller Beschlussvorlage Finanzhilfen von bis zu 10 Mrd. Euro zur Verfügung.
Berlin, 05. November 2020 – In der Bundesregierung gibt es nach Worten von Wirtschaftsminister Peter Altmaier eine Einigung über die Details bei der Umsetzung der November-Hilfen für von den Einschränkungen betroffene Wirtschaftsbranchen wie die Gastronomie sowie alle Unternehmen, die temporär schließen müssen. Die Einnahmen aus dem Außer-Haus-Verkauf der Gastronomie sollen nicht auf die Entschädigungsleistungen angerechnet werden.
Seit November müssen betroffene Betriebe für einen Monat schließen. Selbstständige und Unternehmer, die vom “Lockdown light” betroffen sind, werden anders als im Frühjahr mit bis zu 75 Prozent ihres Vorjahresumsatzes entschädigt werden. Laut Beschlussvorlage erhalten alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen sind eine außerordentliche Wirtschaftshilfe in Form einer einmaligen Kostenpauschale. Hotels werden als direkt betroffene Unternehmen angesehen.
Erich Nagl, Vorstandsmitglied der Steuerberatungsgesellschaft ETL Adhoga ist Branchenexperte und arbeitet mit vielen Hoteliers und Gastronomen zusammen: “Der neue Lockdown für die Hotellerie und Gastronomie ist natürlich eine Katastrophe für viele”, erklärte Erich Nagl. Das Angebot der Politik, die ausfallenden Umsätze der Gastronomen im Lockdown im November zu 70 bzw. 75 Prozent zu entschädigen ist “sehr fair”. “Bei den meisten Betrieben wäre der Umsatz wahrscheinlich ohnehin niedriger gewesen, hätten sie weiter geöffnet.
Laut einer aktuellen Beschlussvorlage aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) können auch Gastronomen die Corona-Finanzhilfe beantragen, die Speisen zum Mitnehmen verkaufen und damit weiterhin eigenen, wenn auch geringeren Umsatz generieren. Nach aktuellen Informationen sollen die Erlöse dann mit anderen staatlichen Hilfsgeldern zusammengerechnet werden. “Die Lücke, die dann bis zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes bleibt, wird aus dem neuen Programm erstattet”, so Nagl.
Insgesamt stellt der Bund für die Finanzhilfen ein Finanzvolumen von bis zur 10 Milliarden Euro zur Verfügung.
Dehoga begrüßt Regelungen zur November-Hilfe: “Gute Nachrichten für notleidene Betriebe”
Die Details der Corona-Finanzhilfen für gastgewerbliche Betriebe im Lockdown-Monat stehen fest. Der Dehoga-Bundesverband begrüßt, dass die Politik mit den Novemberhilfen ihre Zusage für eine Entschädigung der finanziellen Ausfälle eingehalten hat. „Das sind gute und mutmachende Nachrichten für unsere notleidenden Betriebe“, sagte Dehoga-Präsident Guido Zöllick. Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hätten mit den Novemberhilfen Wort gehalten. „Den Bundesministern gebührt unser Dank auch dafür, dass sie mit dem Beihilfeprogramm die außerordentliche Betroffenheit unserer Branche anerkennen und die Betriebe in größter Not unterstützen.“ Als „gerecht und konsequent“ wertet Zöllick, dass auch große Unternehmen über die Novemberhilfe Plus wirksame Unterstützung erfahren.
Die Zuschüsse pro Woche der Schließung betragen 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Die Novemberhilfe sieht Beihilfen bis eine Million Euro vor. Für junge Unternehmen gelten die Umsätze im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung als Maßstab. Für Restaurants wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Damit werden Außer-Haus-Verkaufs-Umsätze mit reduziertem Mehrwertsteuersatz herausgerechnet. Im Gegenzug werden die Einnahmen aus dem Außer-Haus-Verkauf während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen. Für Hotels, die weiterhin Geschäftsreisende beherbergen dürfen, gilt, dass Umsätze von weniger als 25 Prozent auf die Umsatzerstattung nicht angerechnet werden.
Es bedürfe nun noch dringend notwendiger Präzisierungen und der Beantwortung zahlreicher wichtiger Praxisfragen, die der DEHOGA beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundesministerium für Wirtschaft eingereicht habe. „Wir wissen, dass in den Bundesministerien unter Hochdruck an der Vollendung des Beihilfeprogramms gearbeitet wurde und wird.“
„Jetzt ist es wichtig, dass die Details schnellstmöglich geklärt werden, damit die Novemberhilfen noch im November bei den Betrieben ankommen. Die Zeit drängt“, sagt Zöllick. Viele Betriebe im Gastgewerbe stehen mit dem Rücken zur Wand. Jedem dritten Betrieb droht laut Dehoga ohne ausreichende Hilfe das Aus.
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