Digitale Gäste-Registrierung vermittelt Kontakt zu Darth Vader und Mickey Mouse – Online-Registrierungen in Gastronomie und Hotels verifiziert E-Mail-Adresse oder Telefonnummer von Gästen
München, 22. Oktober 2020 – Ob Zweifel am Datenschutz, Hygiene-Bedenken oder Falschangaben: Die anhaltende Kritik an der Durchführung der Registrierungspflicht macht deutlich, dass das aktuelle Konzept weiterhin auf Widerstand stößt – sowohl bei Wirten als auch bei Gästen. In den Kontaktlisten tauchen etwa immer wieder Fantasienamen wie Darth Vader oder Mickey Mouse auf, die es in Kombination mit falschen Kontaktdaten den Gesundheitsämtern unmöglich machen, Infektionsketten nachzuvollziehen. Statt der analogen Registrierung mit Zettel und Stift rät das auf Gastro-Marketing spezialisierte Unternehmen Socialwave Gastwirten, auf digitale Lösungen zu setzen. “Die Zettelwirtschaft bedeutet einen erheblichen Mehraufwand, wenn Gastronomen alle Datenschutz- und Hygiene-Anforderungen umsetzen, die per Gesetz gefordert werden. Digitale Anwendungen sind unterm Strich günstiger und lösen das Darth Vader-Problem”, erklärt Felix Schönfelder, Geschäftsführer von Socialwave. Bußgelder allein würden Gäste, die Zweifel an der Sicherheit ihrer Daten hegen, nicht vor Falschangaben abhalten.
Digitale Tools genießen mehr Vertrauen als Papierlisten
Weil ein Ende der Pandemie weiterhin nicht in Sicht ist, plädiert Socialwave für einen bundesweiten Einsatz von datenschutzfreundlichen und aufwandsoptimierten Erhebungswegen, etwa DSGVO-konforme Online-Registrierungs-Tools. Digitale Lösungen würden mehr Vertrauen in der Bevölkerung genießen als uneinheitliche Druckvorlagen, die teils bis zum Verlassen der Gäste auf dem Tisch verbleiben oder Gästen gegenseitig Einsicht in ihre Kontaktdaten ermöglichen. Viel wichtiger aber ist, dass die Registrierung per QR-Code eine Bestätigung per E-Mail oder Handynummer erforderlich macht. Schönfelder: “Falschangaben und Plausibilitätskontrollen sind bei durchdachten Digitallösungen grundsätzlich kein Thema, weil mindestens eine Kontaktmöglichkeit zum Gast verifiziert ist.” Socialwave beispielsweise erfasst und speichert Gästedaten in einer separaten Datenbank nach den strengen Vorgaben der DSGVO. Wird ein Betrieb durch das Gesundheitsamt aufgefordert, Gäste-Kontaktdaten wegen einer nachgewiesenen Corona-Infektion zu übermitteln, können sie die Daten einfach als Excel-Datei exportieren oder einen Export per Mail bei Socialwave anfordern ).
Strafverfolgung und Datenmissbrauch: Analoge Registrierungen kosten Wirten Geld und Vertrauen sowie den Gästen die Laune
Will ein Wirt mit der analogen Registrierung per Zettel und Stift allen gesetzlichen Anforderungen nachkommen, ist der Aufwand dem Gastro-Experten Schönfelder zufolge weitaus kostspieliger als die Einführung einer digitalen Lösung: “Papier-Bestellungen und Druck der Formulare sind nur ein kleiner Teil der Aufgaben, die von Gastronomen und deren MitarbeiterInnen im Alltag bewältigt werden müssen. Die Archivierung, Kontrolle der Angaben der Gäste und die permanente Desinfektion der Kugelschreiber sowie die DSGVO-konforme Entsorgung gehören ebenso dazu.” Online-Registrierungen seien im Vergleich nicht nur günstiger, sondern würden von Gästen besser angenommen. “Ein Plakat am Eingang informiert über die Corona-Auflage. Gäste sehen das und registrieren sich schnell und unkompliziert per QR-Code oder WLAN-Login – und haben per 1-Klick-Konzept ihre Kontaktdaten hinterlassen.”
Gesetz muss Personendaten vor Missbrauch schützen
Der Registrierungsprozess beim Besuch von Restaurants, Kneipen und Bars scheint mittlerweile zwar an sich habitualisiert. In welchem Umfang Daten abgefragt werden und mit welchem Medium, unterscheidet sich allerdings von Lokal zu Lokal. Die verschiedene Handhabung sorgt bei Gästen für Verunsicherung. “Dazu haben auch die bundesweiten Fälle beigetragen, in denen Gästedaten zur Strafverfolgung verwendet wurden. Wenn das Vertrauen von Gästen und Wirten in die Corona-Gästelisten weiter gestört wird, ist keinem geholfen”, sagt Schönfelder. Der Gesetzgeber müsse den Datenmissbrauch für andere Zwecke als den Infektionsschutz per Gesetz ausschließen und für Wirte einen DSGVO-konformen Weg zur Registrierung, Aufbewahrung und Vernichtung der Corona-Gästelisten definieren. “Dann geben Gäste persönliche Daten freiwillig korrekt an und Wirten müssten keine Plausibilitätskontrollen auferlegt werden.”
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