Die richtige Pausenkultur am Arbeitsplatz: Wie Unternehmen ihre Mitarbeiter beim Gesundheitsschutz unterstützen können
Nürnberg, den 4. März 2020 – Zahlreiche Studien belegen es jedes Jahr wieder: Regelmäßige Pausen am Arbeitsplatz steigern die Leistungsfähigkeit und erhalten die Gesundheit. Dennoch fallen sie oft dem zeitlichen Druck zum Opfer. Mögliche Folgen: Gesundheitliche Beschwerden und mangelnde Konzentrationsfähigkeit. Matthias Spielmann, Experte von der Nürnberger Versicherung, informiert, welche Pausenregelungen es gibt, wie sie auch in eng getaktete Arbeitstage passen und wie Betriebe mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) die Belegschaft unterstützen können.
Wenn Pausen den Deadlines zum Opfer fallen
Mittagessen vor dem PC oder ganz ausfallen lassen, in der Teeküche weiterhin die Mails checken, von einem Termin zum anderen hetzen – enge Deadlines sind meist der Grund, dass Arbeitnehmer ohne Pausen durcharbeiten. Dabei führt Durcharbeiten nicht unbedingt zu besseren Ergebnissen. Im Gegenteil: „Arbeiten ohne Pause führt schneller zu Ermüdung und nachlassender Konzentration – die Gefahr, Fehler zu machen, steigt“, so Matthias Spielmann. Doch wie lassen sich Erholungszeiten, ob kurz oder lang, in einen vollen Terminkalender oder ein prall gefülltes Auftragsbuch einplanen?
Pausen aus arbeitsrechtlicher Sicht
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt vor, dass Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden ohne Pause tätig sein dürfen. Die Pause muss dann mindestens 30 Minuten betragen und darf weder am Anfang noch am Ende der sechs Stunden liegen. In manchen Branchen, beispielsweise in der Landwirtschaft oder im Schichtbetrieb, können Ausnahmeregelungen gelten. Für Bildschirmarbeit fordert die Arbeitsstättenverordnung außerdem, dass der Arbeitgeber für Unterbrechungen sorgen muss – beispielsweise durch andere Tätigkeiten oder eben eine Pause. „Zudem sind Änderungen im Rahmen von Tarifverträgen möglich“, ergänzt der Experte der Nürnberger Versicherung. Wie und wo die Pausen verbracht werden, ist dem Mitarbeiter überlassen. Denn die Pausen sind Freizeit und werden nicht bezahlt. Allerdings dürfen Arbeitgeber im Rahmen ihres Direktionsrechts entscheiden, wann die Pausen stattfinden sollen – damit beispielsweise das Büro nicht plötzlich verwaist ist. Achten Arbeitgeber nicht auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten bei ihren Angestellten, kann die zuständige Aufsichtsbehörde sogar ein Bußgeld verhängen.
Pausen in den Arbeitsalltag einplanen
„Idealerweise wechseln sich Phasen konzentrierter Arbeit mit regelmäßigen kurzen und längeren Pausen ab“, empfiehlt Spielmann. Immer wieder mal fünf Minuten abschalten, etwa durch Aufstehen vom Arbeitsplatz und kurzes Durchatmen, kann schon helfen. Wer seinen Arbeitstag mit einem Kalender organisiert, kann sich Pausen auch fest einplanen. Etwa bei der Fahrt von einem Kunden zum anderen fünf Minuten nach der Ankunft zum Kaffeetrinken einplanen, bevor es wieder losgeht. Oder im Büro nach Abschluss einer Aufgabe einen Termin festlegen, um fünf Minuten frische Luft zu schnappen. Die Mittagspause sollte nur in Ausnahmefällen der Arbeit zum Opfer fallen – unabhängig davon, ob jemand ein Sandwich isst oder in die Kantine geht. Damit die Belegschaft Pausen nicht als Zeitverschwendung ansieht, empfiehlt der Experte Arbeitgebern, selbst eine Pausenkultur vorzuleben. Unternehmen, die das körperliche Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter aktiv fördern möchten, können zudem einen Ruhe- oder Fitnessraum einrichten.
Erweiterter Gesundheitsschutz durch den Arbeitgeber
„Gesunde Mitarbeiter sind unbezahlbar“, betont Spielmann. Zudem ist für viele Arbeitnehmer bei der Wahl eines Arbeitgebers nicht mehr ausschließlich das Gehalt ausschlaggebend. Verstärkt spielen Sozialleistungen wie beispielsweise eine betriebliche Krankenversicherung eine wichtige Rolle. Das zeigen auch die Zuwachszahlen für die bKV: Von 2015 auf 2018 hat sich die Zahl der Unternehmen, die ihren Mitarbeitern diese Leistung anbieten, verdoppelt. In der Regel schließt der Arbeitgeber die bKV für die gesamte Belegschaft ab. Für die Finanzierung gibt es verschiedene Modelle: Vom arbeitnehmerfinanzierten System über dessen Nettogehalt bis zur Arbeitgeber- oder Mischfinanzierung. Mitarbeiter können durch die bKV einen hochwertigen Ergänzungsschutz erhalten, beispielsweise für ein 2-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Zahnzusatz, Sehhilfen, Alternativmedizin oder Vorsorge bzw. Schutzimpfungen. Vorteil: „Bei den meisten bKV-Tarifen entfällt die sonst übliche Gesundheitsprüfung“, weiß der Experte.
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