„Die Nachfolge muss professionell strukturiert werden“: Wollen Hoteliers ihren Betrieb innerhalb der Familie übertragen, ist das kein Selbstläufer – Es bestehen einige rechtliche und steuerliche Hürden, die es durch gute Planung zu umgehen gilt

„Die Nachfolge muss professionell strukturiert werden“: Wollen Hoteliers ihren Betrieb innerhalb der Familie übertragen, ist das kein Selbstläufer – Es bestehen einige rechtliche und steuerliche Hürden, die es durch gute Planung zu umgehen gilt
Christopher Riedel

Düsseldorf, 14. Juni 2017 – Die Hotellerie ist wie kaum eine andere mittelständische Branche in Deutschland von Familienunternehmen geprägt. An der Spitze steht ein geschäftsführender Gesellschafter, der in der Regel viele Jahrzehnte die Verantwortung trägt und das Hotel operativ und administrativ steuert. Doch irgendwann hat jeder Eigentümer einen Punkt erreicht, an dem er das Steuer an einen Nachfolger übergeben möchte.

Christopher Riedel
Christopher Riedel

„Forschungsinstitute wie das Institut für Mittelstandsforschung Bonn prognostizieren in den kommenden Jahren jährlich eine Nachfolgesituation in mehr als 27.000 Unternehmen. Will heißen: In diesen Unternehmen kommt eine neue Leitung an Bord, in den allermeisten Fällen sowohl operativ als auch auf Gesellschafterebene. Davon kann sich die Hotellerie nicht freimachen“, sagt Rechtsanwalt Christopher Riedel, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht in Düsseldorf. In seiner Kanzlei berät Riedel Unternehmer und Familien bei allen Fragen rund um die Gestaltung der Vermögensübertragung und Unternehmensnachfolge.

Und auch wenn die Anzahl der Unternehmen, in denen der Nachfolger von außen kommt, sprich: nicht aus der Familie stammt, größer wird: „Die Weitergabe des Unternehmens innerhalb der Familie ist für die allermeisten Unternehmen und auch Hoteliers immer noch die erste Wahl. Und bei rund 50 Prozent der Unternehmen in Deutschland passiert auch genau das“, weiß Christopher Riedel aus Erfahrung. Doch das sei kein Prozess, den Hoteliers auf die leichte Schulter nehmen dürften, warnt der Rechtsanwalt, der seit vielen Jahren auch hochkomplexe Unternehmensnachfolgen berät. „Hotels unterliegen bei der Strukturierung der Nachfolge den gleichen Mechanismen wie andere Betriebe auch. Dementsprechend professionell muss die Nachfolge vorbereitet und abgewickelt werden. Und dazu gehört eine umfassende rechtliche und auch steuerliche Begleitung, die im besten Falle Hand in Hand geht.“

Christopher Riedel nennt dazu einige Beispiele. „Wer sein Hotel lebzeitig übertragen will, muss sicherstellen, dass er finanziell abgesichert ist. Schließlich darf sich niemand „arm“ schenken, der Sozialversicherungsträger wird sogar im Härtefall auf den Beschenkten durchgreifen, um die Transferzahlungen zu refinanzieren. Das heißt: Fallen beispielsweise Kosten für die Pflege eines Seniors an und steht aufgrund der umfassenden Vermögensübertragung gar kein Geld zur Verfügung, entstehen Ansprüche gegen die Begünstigten.“ Der Senior-Unternehmen müsse demnach auch bei der Schenkung seine eigene Zukunft im Blick haben und die finanzielle Struktur planen. Das gelinge etwa über die Lösung einer laufenden Zahlung aus den Erträgen, die der Nachfolger gut darstellen könne und die dazu führe, dass finanzielle Substanz des Unternehmens und finanzielle Sicherheit des Seniors gewahrt bleibe.

Ebenso stelle die Neuordnung der Erbschaftsteuer einen Diskussionspunkt dar. Zwar ist die begünstigte Übertragung von Betriebsvermögen nicht unmöglich geworden. „Aber die Hürden sind höher und die Vorschriften komplexer als in der Vergangenheit. Das ist kein Selbstläufer mehr und muss gut geplant werden. Sonst kann es zu einer Steuerbombe kommen, die einen Nachfolger schwer belasten kann“, warnt Christopher Riedel. Vergleichsweise einfach ist es bei Firmenwerten von bis zu 26 Millionen – darüber entsteht hoher Beratungsbedarf. Hierbei muss der Erwerber, auf den ein Wertanteil von mehr als 26 Millionen Euro übergeht, nämlich nachweisen, dass ihn die Zahlung der Steuer überfordern würde. Vereinfacht ausgedrückt, kann er mit bis zu 50 Prozent seines Privatvermögens zur Begleichung der Steuerschuld herangezogen werden.

„Aber wer meint, das sei doch schon ein sehr hoher Wert, sollte sich nicht täuschen. Wenn ein prominentes Grundstück und eine teure Immobilie im Spiel sind – und das ist in der Hotellerie oft der Fall – kann die Grenze schnell erreicht sein“, sagt der Rechtsanwalt. Deshalb komme es darauf an, eine echte Strategie für die Unternehmensübertragung zu entwickeln und alle möglichen rechtlichen und steuerlichen Fallstricke in diese Strategie einzubinden; wer dies nicht tue, gefährdet ohne Not die erfolgreiche und finanziell optimierte Übertragung.