Dehoga: Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung bis Ende 2022 schafft Perspektiven und Zuversicht

Dehoga: Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung bis Ende 2022 schafft Perspektiven und Zuversicht
Weinstube - Gastronomie im Lockdown

Berlin, 05. Februar 2021 – Als „richtig, wichtig und mutmachend“ bezeichnet Guido Zöllick, Präsident des Dehoga-Bundesverbandes, die beschlossene Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Speisen. „Die Verlängerung der sieben Prozent Mehrwertsteuer über den 30. Juni 2021 hinaus schafft Perspektiven für die notleidenden Restaurants und lässt Hoffnung und Vertrauen in die Zukunft wachsen“, sagt Zöllick. „Die Entscheidung ist eine wichtige Motivation für die Unternehmer, ihre Betriebe fortzuführen, und auch für die Beschäftigten eine mutmachende Botschaft.“ Die Spitzen der CDU, CSU und SPD hatten sich am späten Mittwochabend darauf verständigt, dass nun bis zum 31. Dezember 2022 für Speisen in Restaurants der verringerte Mehrwertsteuersatz gilt. Die CSU hatte diese Maßnahme auf die Agenda des Koalitionsausschusses gesetzt, ein besonderer Dank gelte dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder für seinen erfolgreichen Einsatz.

Wie wichtig diese Entscheidung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist, zeige die Lage und Stimmung in der Branche. Wie eine Dehoga-Umfrage im Januar ergab, bangen 75 Prozent der Betriebe um ihre Existenz. „Denn trotz der November- und Dezemberhilfen, die inzwischen auch zumindest bei vielen kleinen Unternehmen eingegangen sind, ist die Stimmung in der Branche wegen fehlender Öffnungsperspektiven von Verzweiflung geprägt“, erklärt Zöllick. Die Betriebe fürchteten, dass die Überbrückungshilfe III das Überleben nicht sichere. „Die Verlängerung des reduzierten Umsatzsteuersatzes hilft den Betrieben, wirtschaftlich zu überleben und damit Hunderttausende Arbeitsplätze zu retten“, sagt Zöllick und führt aus: „Mit der Mehrwertsteuersenkung werden die Unternehmer in die Lage versetzt, nach der Öffnung Umsatzverluste durch zu erwartende Abstandsregelungen zu kompensieren, Kredite zu tilgen sowie irgendwann einmal wieder Rücklagen aufzubauen und in ihre Altersvorsorge zu investieren.“ Die steuerpolitische Maßnahme habe Restaurants, die in den Sommermonaten Umsätze erwirtschaften konnten, enorm geholfen, berichtet Zöllick. „Dies war ja auch das erklärte Ziel der Entscheidung vom Mai 2020 mit der Steuersenkung die Gastronomie zu stärken, so Bundesfinanzminister Olaf Scholz seinerzeit.”

Mit der Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung sei ein „weiterer wichtiger Teilerfolg“ des Verbandes erreicht worden. Der Dehoga werde nicht nachlassen, für eine Entfristung der Mehrwertsteuersenkung nach 2022 unter Einbeziehung der Getränke zu kämpfen.

„Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, werden nicht von der Steuerentlastung profitieren. Und gerade sie sind von der Pandemie ganz besonders gebeutelt“, sagt Zöllick. Zudem habe die Steuersenkung seit 2. November wieder keine Relevanz, da im erneuten Lockdown ausschließlich Abhol- und Lieferservice möglich sind. „Diese Umsätze unterlagen schon immer dem reduzierten Mehrwertsteuersatz“, macht Zöllick deutlich. Diese Differenzierung könnte keiner nachvollziehen. Auch aus diesem Grund sei die überfällige steuerliche Gleichbehandlung für Speisen dauerhaft zu entfristen. Desgleichen fallen für Fertiggerichte aus dem Supermarkt nur sieben Prozent an. „Es wäre widersprüchlich, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab 1. Januar 2023 wieder mit 19 Prozent zu besteuern“, so Zöllick. „Sieben Prozent Mehrwertsteuer stellen eine Stärkung der frisch zubereiteten Speisen, der regionalen Küche und der arbeitsintensiven Gastronomie dar.“

Darüber hinaus hatte sich der Dehoga für die am Mittwoch ebenfalls beschlossene Erweiterung des Verlustrücktrags stark gemacht. „Die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal zehn Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung ist definitiv zu begrüßen“, so Zöllick. Auch dies sei ein Kompromiss der Koalitionäre. „Die Erweiterung bezüglich der Höhe wie auch die rückwirkende Geltendmachung war leider nicht konsensfähig.“

BdS begrüßt Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung
Der Bundesverband der Systemgastronomie e. V. (BdS) begrüßt ausdrücklich die aktuellen Koalitionsbeschlüsse, insbesondere die Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuer für Speisen bis Ende 2022 und die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags. „Es ist ein gutes und wichtiges Zeichen für die Branche, dass die temporäre Reduktion der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent, wie wir sie gefordert haben, nun weiter verlängert wird. Es gibt den kleinen und mittelständischen Unternehmern der (System-)Gastronomie die Zuversicht, ihre Kredite zurückzahlen zu können und erlittene Umsatzverluste zumindest teilweise auszugleichen. Wir hätten uns die Inkludierung der Getränke gewünscht, um insbesondere die stark vom Getränkeverkauf geprägten Betriebe ebenfalls zu unterstützen. Für diese Inkludierung werden wir uns weiter einsetzen“, so BdS-Hauptgeschäftsführerin Andrea Belegante .

Doch diese für viele kleine und mittelständische Unternehmen zielführende Maßnahme müsse weiterhin mit einem konkreten Plan zum Wiedereinstieg verknüpft werden. “Nur wenn unsere Mitglieder Umsätze machen können, hilft ihnen die Senkung der Mehrwertsteuer. Dann können wir durch die Krise kommen, Arbeitsplätze weiterhin erhalten und die Hilfskredite auch wieder zurückzahlen“, fordert Belegante.