Checkliste zu Minijobs: Update zu 450-Euro-Jobs in Gastronomie und Hotellerie

Checkliste zu Minijobs: Update zu 450-Euro-Jobs in Gastronomie und Hotellerie
Dem Personalmangel entgegentreten: ADHOGA GASTRObriefing mit Checkliste zum „ultimativen 450 EUR Vergütungspaket“

Berlin, 17. September 2021 – 450 Euro-Kräfte waren und sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Gastro-Branche. Aufgrund der speziellen rechtlichen Voraussetzungen dieses Angestelltenverhältnisses – Minijobber sind weder kranken- noch arbeitslosenversichert – litten geringfügig Beschäftigte jedoch in hohem Maße unter den Folgen der Corona-Pandemie. Beim Neustart der Gastronomie nach dem „Lockdown“ werden sie nun mehr denn je gebraucht. In Folge 45 des “Gastro Briefings” stellte ETL Adhoga daher das „ultimative 450 Euro-Vergütungspaket“ vor. Darin gibt es rechtliche Hinweise zu Bedingungen, Möglichkeiten und Fallstricken bei Minijobs. Darüber hinaus präsentieren Arbeitsrechtler Uwe Schlegel und der zertifizierte Fachberater für das Hotel- und Gaststättengewerbe und Steuerberater Christian Schindler aus der Lutherstadt Wittenberg wertvolle Tipps für Arbeitgeber, wie sie das Angestelltenverhältnis attraktiv und nachhaltig gestalten können – ein Fingerzeig auch für andere Branchen.

„Am Arbeitsmarkt ist die Corona-Krise in erster Linie eine Krise der Minijobs“, so der Ökonom Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Eine Aussage, die sich an den Beschäftigungszahlen eindeutig ablesen lässt. So gab es im Mai dieses Jahres rund 580.000 Minijobs weniger als noch im Mai 2019, während in diesem Zeitraum die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze um 300.000 gestiegen ist. Nun suchen Gastronomen überall in Deutschland händeringend nach Mitarbeitern – auch als geringfügig Beschäftigte.

Im Gespräch mit ETL-Adhoga-Leiter Erich Nagl beleuchten Schlegel und Schindler die rechtlichen Rahmenbedingungen des in der Branche weit verbreiteten Beschäftigungsverhältnisses und formulieren wichtige Ratschläge für Arbeitgeber auf der Suche nach dringend benötigter Unterstützung. Entstanden ist so eine „Checkliste“, die in sechs Punkten die wichtigsten (steuer-)rechtlichen Regelungen für die Beschäftigung von 450 Euro-Kräften skizziert. Durch die Allgemeingültigkeit der Informationen fungiert die Checkliste auch als wertvoller Ratgeber für andere Branchen wie das Gesundheitswesen.

Zunächst bieten Schindler und Schlegel einen Überblick über die finanziellen Rahmenbedingungen eines 450 Euro-Jobs. Danach widmen sie sich allen Fragen rund um Lohn und Schicht, mit besonderem Augenmerk auf dem Zusammenhang zwischen Mindestlohn und maximaler Stundenanzahl des Minijobbers. Im Themenschwerpunkt „Benefits“ greifen die ETL-Experten Möglichkeiten und Vorgaben steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschläge auf und diskutieren weitere Anreize, mit denen Arbeitgeber über den Monatslohn hinaus Minijobs attraktiv gestalten können.

Darüber hinaus geht es vor allem um rechtliche Fallstricke und häufige Unklarheiten, etwa bei der Urlaubsregelung und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Des Weiteren erläutern Schinder und Schlegel, warum eine genaue Aufzeichnung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten unabdingbar ist, wie lange diese aufbewahrt werden sollte und was es mit dem „Phantomlohn“ auf sich hat. Zuletzt plädieren sie für Vorsicht bei der der Aufnahme mehrerer 450 Euro-Beschäftigungsverhältnisse von Seiten des Arbeitnehmers, da diese schnell ungewollt in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis münden könnten.

Eine umfassende Darstellung der sechs Eckpunkte der ETL-Adhoga-Checkliste, die wichtigsten Aussagen von ETL-Steuerberater Christian Schindler und Arbeitsrechtler Dr. Uwe Schlegel sowie Infografiken, die die zentralen Inhalte übersichtlich zusammenfassen, gibt es in der ausführlichen Zusammenfassung.

Zur Aufzeichnung von Folge Nr. 45 des “Gastro Briefing”: https://www.etl-adhoga.de/gastrobriefing/

Zum Podcast: https://etl-adhoga-gastrobriefing.podigee.io/3-episode45

Zu allen Shownotes und Abbildungen: /content/files/wp-content/uploads/sites/23/2021/09/2021-09-07_etl_adhoga_gastrobriefing.pdf